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Ratgeber Untervermietung
Unsere eBooks bieten strukturierte Informationen, für Untermieter und Untervermieter.
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Nachzahlung für Betriebskosten gezahlt - Abrechnung hat Fehler
Hat man nach Erhalt der Betriebskostenabrechnung die vom Vermieter in Rechnung gestellte Nachzahlung geleistet, dann kommt es auch immer wieder vor, dass erst später auffällt, dass die übersandte Betriebskostenabrechnung Fehler hat, mit der Nachzahlung zu viel Betriebskosten gezahlt wurden.
Nachzahlung Betriebskosten für Mietwohnung - Vermieter hat Zahlung zu unrecht erhalten
Die Geltendmachung der Rückzahlung zu viel gezahlter Betriebskosten ist auch dann möglich, wenn bereits die vom Vermieter geforderte Nachzahlung geleistet wurde.
Durch die Zahlung ist dann ein Guthaben bzw. eine Forderung gegenüber dem Vermieter, wegen zu viel gezahlter Betriebskosten entstanden.
Für die Rückforderung zu viel gezahlter Betriebskosten müssen Mieter die Einwendungen gegen die Abrechnung rechtzeitig, innerhalb von 12 Monaten ab Zugang, dem Vermieter mitteilen:
Musterbrief - Widerspruch gegen Betriebskostenabrechnung
Fehler in der Betriebskostenabrechnung der Mietwohnung - geleistete Zahlung zurückfordern
Ergibt die Überprüfung der Abrechnung, dass zu viel bezahlt wurde, so kann anschließend vom Vermieter die Rückzahlung der zu viel geleisteten Zahlung verlangt werden:
Betriebskosten zurückfordern - zu viel bezahlte Kosten bekommen
- Der Anspruch auf die Rückzahlung einer Forderung verjährt nach drei Jahren, gerechnet vom Schluss des Jahres, in dem Sie die Betriebskostenabrechnung erhalten haben:
Betriebskostenabrechnung - Einwendungsfrist gilt für jeglichen Fehler
Vermieter hat Betriebskosten für die Wohnung berechnet, die nicht berechnet werden durften
Zu prüfen ist, ob der Vermieter Kosten in die Abrechnung aufgenommen hat, die dort nicht hineingehören (z.B. Verwaltungskosten, Reparaturen), oder andere Kosten als Betriebskosten abgerechnet, die nicht berechnet werden dürfen:
Welche Betriebskosten muss der Mieter tragen?
- Wenn Mieter erst nach Ablauf der 12-monatigen Einwendungsfrist der Abrechnung widersprechen, so können sie normalerweise nichts mehr zurückbekommen.
Es gibt ganz seltene Ausnahmen:
Betriebskosten zurückbekommen - Einwendungsfrist ist abgelaufen
Bei Zweifeln an einer vom Vermieter oder dessen Hausverwaltung errechneten Nachzahlung für Betriebskosten, sollte eine errechnete Nachzahlung trotzdem bezahlt werden, vorsichtshalber unter Rückforderungsvorbehalt:
Miete unter Vorbehalt zahlen ist dem Vermieter mitzuteilen
Redaktion
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