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Mietvertrag beendet - letzte Betriebskostenabrechnung kommt nicht

Der Mietvertrag für die Wohnung ist beendet, die Wohnung wurde irgendwann im Verlauf des Jahres zurückgegeben, der frühere Vermieter schickt für dieses Abrechnungsjahr keine Betriebskostenabrechnung. Was können Mieter tun?

Beendeter Mietvertrag - keine Betriebskostenabrechnung für den Zeitraum bis zum Auszug

Der Vermieter muss für ein "angefangenes" Jahr, also das Jahr, während dessen die Wohnung zurückgegeben wurde, der Mietvertrag beendet ist, die Betriebskosten abrechnen.

Abrechnungsfrist für Betriebskostenabrechnung beginnt am Ende der Abrechnungsperiode

Hinweis


Wenn Ihr Mietverhältnis durch einen Räumungsvergleich beendet worden ist, wird meistens auch dazu eine Vereinbarung getroffen. Dann gilt, was dort vereinbart worden ist.

Betriebskostenabrechnung kommt nicht - mahnen und Abrechnungsklage erheben

Sie können die Abrechnung auch nach Ende des Mietvertrages verlangen, sobald die Abrechnungsfrist abgelaufen ist, und Sie können notfalls die fehlende Betriebskostenabrechnung einklagen.

Vermieter auf Erteilung einer Abrechnung verklagen

Hinweis

Das macht natürlich nur Sinn, wenn Sie Anhaltspunkte dafür haben, dass Sie ein Guthaben aus der fehlenden Abrechnung erwarten können.

Mietvertragsende, keine Betriebskostenabrechnung - Vorschüsse Betriebskosten zurückfordern

Sie können - anders als im laufenden Mietverhältnis - nicht mehr als Druckmittel Ihre laufenden Betriebskostenvorauszahlungen zurückbehalten, denn Sie schulden ja keine Mieten und Vorauszahlungen mehr.

  • Sie können aber gleich nach Ablauf der Abrechnungsfrist die Rückzahlung Ihrer Vorauszahlungen, die Sie für die nicht abgerechnete Periode gezahlt haben, verlangen und ggf. auch einklagen.
    Zahlungsklage einreichen
  • Diesen Schritt sollten Sie nur nach fachkundiger Beratung einleiten.
Beispiel

Ihr Mietverhältnis endet am 31. August 2020.
Der Vermieter rechnet bis Ende 2021 nicht über die acht Restmonate 2020 ab.

  • Dann können Sie Anfang 2022 Ihre Vorauszahlungen für Januar bis August 2020 zurückverlangen und sogar gerichtlich einfordern.
  • Der Vermieter kann dann im Prozess noch eine Abrechnung vorlegen, so dass sich Ihr Rückzahlungsanspruch entsprechend verringern kann.



Redaktion


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