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Mietvertrag beendet - letzte Betriebskostenabrechnung kommt nicht
Ihr Mietvertrag ist beendet, Sie haben die Wohnung irgendwann im Verlauf des Jahres zurückgegeben. Für dieses angefangene Abrechnungsjahr schickt Ihnen der ehemalige Vermieter nach Ende des Mietverhältnisses keine Betriebskostenabrechnung. Was ist zu tun?
Beendeter Mietvertrag - Betriebskostenabrechnung für ausstehenden Zeitraum verspätet
Maßgeblich ist immer der im Mietvertrag oder späterer Mitteilung festgelegte Abrechnungszeitraum.
- Der Vermieter muss über Ihre Betriebskostenvorauszahlungen spätestens 12 Monate nach dem Ende des Abrechnungszeitraums abrechnen.
Das gilt auch für ein "angefangenes" Jahr, also das Jahr, während dessen Sie die Wohnung zurückgegeben haben:
- Die Abrechnungsfrist beginnt erst am Ende der Abrechnungsperiode, je nachdem was im Mietvertrag vereinbart wurde. Meist ist das Kalenderjahr vereinbart - wurde die Wohnung irgendwann im Jahr 2019 zurückgegeben, so muss der Vermieter bis 31.12.2020 die Abrechnung erstellt haben:
Abrechnungsfrist - Vermieter muss Frist für die Abrechnung einhalten - Eine Ausnahme gilt dann, wenn der Vermieter gute Gründe für die Verspätung hat, sie also entschuldigen kann - ansonsten kann er keine Nachzahlung für den abgelaufenen Abrechnungszeitraum mehr verlangen, ein Guthaben muss aber ausgezahlt werden:
Betriebskosten - nachträgliche Nebenkosten, zu späte Abrechnung
Wenn Ihr Mietverhältnis durch einen Räumungsvergleich beendet worden ist, wird meistens auch dazu eine Vereinbarung getroffen. Dann gilt, was dort vereinbart worden ist.
Betriebskostenabrechnung kommt nicht - mahnen und Abrechnungsklage erheben
Sie können die Abrechnung auch nach Ende des Mietvertrages verlangen, sobald die Abrechnungsfrist abgelaufen ist, und Sie können notfalls die fehlende Betriebskostenabrechnung einklagen.
Vermieter auf Erteilung einer Abrechnung verklagen
Das macht natürlich nur Sinn, wenn Sie Anhaltspunkte dafür haben, dass Sie ein Guthaben aus der fehlenden Abrechnung erwarten können.
Mietvertragsende, keine Betriebskostenabrechnung - Vorschüsse Betriebskosten zurückfordern
Sie können - anders als im laufenden Mietverhältnis - nicht mehr als Druckmittel Ihre laufenden Betriebskostenvorauszahlungen zurückbehalten, denn Sie schulden ja keine Mieten und Vorauszahlungen mehr.
- Sie können aber gleich nach Ablauf der Abrechnungsfrist die Rückzahlung Ihrer Vorauszahlungen, die Sie für die nicht abgerechnete Periode gezahlt haben, verlangen und ggf. auch einklagen.
Zahlungsklage einreichen - Diesen Schritt sollten Sie nur nach fachkundiger Beratung einleiten.
Ihr Mietverhältnis endet am 31. August 2017.
Der Vermieter rechnet bis Ende 2018 nicht über die acht Restmonate 2017 ab.
- Dann können Sie Anfang 2019 Ihre Vorauszahlungen für Januar bis August 2017 zurückverlangen und sogar gerichtlich einfordern.
- Der Vermieter kann dann im Prozess noch eine Abrechnung vorlegen, so dass sich Ihr Rückzahlungsanspruch entsprechend verringern kann.
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Redaktion
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