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Ratgeber Untervermietung
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Heizkostenabrechnung - Vermieter rechnet die Heizkosten nicht ab
Erstellt der Vermieter die Heizkostenabrechnung nicht, oder ist die Abrechnungsfrist überschritten, dann haben Mieter verschiedene Möglichkeiten, ihre sich daraus ergebenden Rechte durchzusetzen.
Abrechnungsfrist für Heiz- und Warmwasserkosten muss der Vermieter beachten
Der Vermieter muss über die geleisteten Vorschüsse für Heiz- und Warmwasserkosten abrechnen, innerhalb der vom Gesetz in § 556 Abs. 3 BGB festgelegten Abrechnungsfrist:
Abrechnungsfrist für warme Betriebskosten
Prüfen Sie zunächst, ob die Abrechnungsfrist abgelaufen ist.
Vermieter wegen Erstellung der Heizkostenabrechnung mahnen, Frist setzen
Besonders, wenn Sie nicht genau wissen, ob bei der Abrechnung ein Guthaben oder eine Nachzahlung herauskommt, sollten Sie keinesfalls vor Ablauf der Abrechnungsfrist tätig werden.
- Wenn die Abrechnungsfrist abgelaufen ist, sollten Sie schriftlich den Vermieter mahnen, die Abrechnung zu erteilen. Setzen Sie eine Frist, am besten geben Sie ein genaues Datum an, bis wann Sie die Abrechung erhalten wollen. Es ist sinnvoll, wenn Sie auch nachweisen können, dass der Vermieter Ihr Schreiben erhalten hat: Zustellungsnachweis - Sicherer Versand für Schreiben, Briefe
- Wenn die Frist abgelaufen ist, können Sie den Vermieter auf Erteilung der Abrechnung verklagen: Prozess - Vermieter auf Erteilen einer Abrechnung verklagen .
Spätestens jetzt sollten Sie sich fachkundig beraten lassen.
Erstellung einer Heizkostenabrechnung durchsetzen - Weitere Möglichkeiten neben einer Klage
Neben einer Klage gibt es weitere Möglichkeiten - und zwar kommt es nun darauf an, ob Ihr Mietvertrag noch läuft, oder schon beendet ist.
Bei laufendem Mietvertrag Zurückbehaltungsrecht für Heizkostenvorauszahlungen ausüben
- Wenn Ihr Mietvertrag noch läuft, können Sie die weiteren Vorauszahlungen zurückbehalten, bis die fällige Abrechnung erteilt ist:
Keine Heizkostenabrechnung - Vorauszahlungen einbehalten?
Achtung: Sobald die Abrechnung vorliegt, müssen Sie die zurückbehaltenen Beträge sofort an den Vermieter zahlen. - Wenn Ihr Mietvertrag inzwischen beendet ist, können Sie jedenfalls für die Zeit, für die noch keine Abrechnung vorliegt, die gesamten von Ihnen geleisteten Heizkostenvorauszahlungen zurückfordern.
- Sie können dann auch die Rückzahlung einklagen.
Der Vermieter kann dann allerdings im weiteren Verlauf noch abrechnen und damit ggf. belegen, dass er die Vorschüsse doch ganz oder teilweise behalten darf.
Mietvertrag, Mietverhältnis beendet, Vermieter rechnet Heizkosten nicht ab
Für beide Strategien ist dringend zu empfehlen, dass Sie Ihren Einzelfall fachkundig prüfen lassen.
Die nachträglich erstellte Heizkostenabrechnung ergibt ein Guthaben - Verzugszinsen
Auch wenn der Vermieter im weiteren Verlauf eine Abrechnung erteilt, aus der sich ein Guthaben für Sie ergibt, muss er nicht automatisch Zinsen auf dieses Guthaben zahlen.
Der Vermieter kommt mit der Zahlung erst dadurch in Verzug, dass Sie den Zahlbetrag anmahnen, und erst von diesem Zeitpunkt an können Sie auch Zinsen verlangen:
Späte Betriebskostenabrechnung - Zinsen für Guthaben verlangen .
Redaktion
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