Logo

Zu späte Betriebskostenabrechnung - Zinsen für Guthaben 

Mieter zahlen neben der Miete meist auch Vorschüsse für die Betriebskosten der Wohnung - Vermieter müssen Ã¼ber diese Vorschüsse mit der Betriebskostenabrechnung jährlich abrechnen - gibt es Zinsen für Guthaben aus einer Betriebskostenabrechnung?

Späte Betriebskostenabrechnung - als Mieter für Betriebskostenguthaben Zinsen bekommen

Hat der Vermieter erst weit verspätet eine Betriebskostenabrechnung geschickt und weist die Abrechnung ein hohes Guthaben aus, kann man als Mieter für die Zeit der Verspätung Zinsen vom Vermieter verlangen? 

Schließlich behält der Vermieter ein Guthaben länger als erlaubt, und das Gesetz bestimmt ausdrücklich eine Abrechnungsfrist.

Abrechnungsfrist für die Betriebskostenabrechnungen der Wohnung

Es kann unterschiedliche Abrechnungsfristen geben für die Heizkostenabrechnung und auch für die Betriebskostenabrechnung, für die sogenannten kalten Betriebskosten:
Die Abrechnungsfrist für Betriebskostenabrechnungen der Wohnung.

Zu späte Betriebskostenabrechnung ergibt Guthaben - Guthaben muss der Vermieter auszahlen

Egal, wann die Abrechnung kommt: Errechnet der Vermieter für Ihre Wohnung ein Guthaben (oder würde bei korrekter Berechnung ein Guthaben herauskommen), und hat der Vermieter keine Gegenforderungen, dann muss er dieses Guthaben auszahlen.

Keine Zinsen für Betriebskostenguthaben aus einer Betriebskostenabrechnung

Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil v. 5.12.2012, XII ZR 44/11, entschieden, dass für Mieter in Fällen einer verspäteten Betriebskostenabrechnung für ein Guthaben kein Anspruch auf Zinsen entsteht.

Verspätete Betriebskostenabrechnung vom Vermieter - Guthaben steht Mietern zu

Vermieter können aber bei einer außerhalb der Abrechnungsfrist erfolgten Abrechnung in der Regel keine Nachforderung, Nachzahlung von Betriebskosten verlangen: 
Betriebskosten - nachträgliche Nebenkosten, zu späte Abrechnung

Ein Guthaben können Mieter, auch bei einer zu spät erfolgten Betriebskostenabrechnung immer vom Vermieter zurückfordern.

Haben Mieter an den Vermieter bereits eine Betriebskostennachzahlung geleistet, dann kann auch die geleistete Nachzahlung zurückgefordert werden:
Zu späte Betriebskostenabrechnung - Nachzahlung wieder bekommen.


    Redaktion


    Hinweis

    Durch Klick auf einen Tag erhalten Sie Inhalte zum Stichwort: