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Ratgeber Untervermietung
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Zu späte Betriebskostenabrechnung - Nachzahlung wieder bekommen
Stellt der Vermieter eine Betriebskostenabrechnung nicht innerhalb der gesetzlichen Frist zu, dann kann eine bereits erfolgte Nachzahlung aus einer verspätet zugegangenen Abrechnung vom Vermieter zurückgefordert werden.
Wann ist eine Betriebskostenabrechnung vom Vermieter zu spät zugestellt worden?
Der Vermieter muss die Betriebskostenabrechnungen innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Abrechnungsfrist von 12 Monaten erstellen:
Abrechnungsfrist - Betriebskostenabrechnung muss beim Mieter sein
- Versäumt der Vermieter die Frist, und erhält der Mieter eine Abrechnung mit einer Betriebskostennachforderung, so ist gemäß der gesetzlichen Regelung meist keine Nachzahlung mehr von Mietern zu leisten.
Betriebskostenabrechnung zu spät - keine Nachzahlung an Vermieter - Dies hat auch zur Folge, dass eine bereits bezahlte Nachforderung für Betriebskosten vom Vermieter zurückgefordert werden kann.
Zu späte Betriebskostenkostenabrechnung - bereits bezahlte Nachzahlung zurück bekommen
Der Bundesgerichtshof entschied am 18.1.2006 (Az. VIII ZR 94/05):
- Den bezahlten Betrag darf der Mieter wegen ungerechtfertiger Bereicherung gemäß § 812 BGB vom Vermieter zurückverlangen, wenn nicht ausnahmsweise der Vermieter berechtigt war, verspätet abzurechnen.
Weitere Informationen:
Betriebskosten - nachträgliche Nebenkosten, zu späte Abrechnung
Betriebskostenabrechnung für Wohnung - kann ausnahmsweise verspätet sein
Manchmal kann es wichtige Gründe für eine verspätete Abrechnung von Betriebskosten geben:
Betriebskostenabrechnung für Mieter später ändern
Auch bei Versäumen der Abrechnungsfrist ist die Betriebskostenabrechnung zu erstellen
Mieter können auch nach Ablauf der 12-monatigen Frist vom Vermieter verlangen, dass die Betriebskostenabrechnung erstellt wird, unabhängig davon, ob sie mit einem Guthaben rechnen oder die Abrechnung eine Nachzahlung ausweisen könnte (die dann aber meist nicht zu bezahlen ist).
Betriebskostenguthaben aus einer verspäteten Abrechnung stehen Mietern zu
- Betriebskostenguthaben aus einer verspäteten Abrechnung stehen dem Mieter immer trotzdem zu, und die Auszahlung des Guthabens muss der Vermieter vornehmen.
- Siehe auch:
Betriebskostenguthaben mit Miete, Forderung des Vermieters verrechnen
Redaktion
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