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Betriebskostenabrechnung - Zustellung an Silvester rechtzeitig?

Ist die Zustellung einer Betriebskostenabrechnung an Silvester noch rechtzeitig, oder ist die vom Vermieter einzuhaltende Zustellungsfrist überschritten, die Zustellung zu spät erfolgt?

Vermieter wirft Betriebskostenabrechnung an Silvester in den Briefkasten des Mieters

Der Vermieter konnte vor Gericht nachweisen, dass die Abrechnung am 31.12. um 17:34 Uhr in den Briefkasten des Mieters eingeworfen worden war. 

Zustellung der Betriebskostenabrechnung an Silvester

Der Mieter war nicht bereit, eine Nachzahlung aus der Abrechnung für das Jahr 2014 zu leisten, weil die Zustellung der Abrechnung über die Nebenkosten erst am Donnerstag, den 31.12.2015, nach 17:00 Uhr, in den Briefkasten des Mieters erfolgt war.

Nach Ansicht des Mieters war die Zustellung deshalb nicht mehr rechtzeitig innerhalb der gesetzlichen 12-Monats-Frist erfolgt, denn die Abrechnung konnte wegen der späten Zustellung nach 17 Uhr nicht mehr rechtzeitig seitens des Mieters zur Kenntnis genommen werden.

Betriebskostenabrechnung - Silvester ist ein Werktag, bis wann muss die Zustellung erfolgen?

Das Hamburger Landgericht (Az: 316 S 77/16) musste sich daher mit der Frage der rechtzeitigen Zustellung an Silvester befassen, wenn Silvester auf einen Werktag fällt.

Zustellung einer Betriebskostenabrechnung an Silvester bis 18.00 Uhr kann rechtzeitig sein

Das Gericht entschied, dass die Zustellung innerhalb der 12-monatigen Abrechnungsfrist noch rechtzeitig erfolgt war. 

Dem Mieter sei zuzumuten, dass er an Silvester gegen 18.00 Uhr seinen Briefkasten auf einen Posteingang kontrolliere.

Heutzutage sei es durchaus üblich, dass auch nachmittags Postzustellungen erfolgten und Silvester sei auch kein offizieller Feiertag - daher hätte der Mieter die Betriebskostenabrechnung noch rechtzeitig innerhalb der gesetzlichen Abrechnungsfrist zur Kenntnis nehmen können. 


Redaktion


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