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Betriebskostenabrechnung - Unterlagen prüfen nicht möglich
Hat der Vermieter zur Prüfung der Betriebskostenabrechnung die Einsicht in die Unterlagen verhindert, so können für Mieter auch noch Einwendungen nach Ablauf der Einwendungsfrist zulässig sein.
Widerspruch gegen die Betriebskostenabrechnung - Frist 1 Jahr ab Erhalt der Abrechnung
Wollen Sie als Mieter Einwendungen, einen Widerspruch gegen die Betriebskostenabrechnung erheben, so gilt dafür eine Einwendungsfrist von einem Jahr ab Erhalt der Abrechnung:
Einwendungen gegen Betriebskosten innerhalb eines Jahres erheben
- In aller Regel muss man, um begründete Einwendungen erheben zu können, die Betriebskostenbelege beim Vermieter o. Hausverwalter einsehen:
Belege, Unterlagen zur Betriebskostenabrechnung prüfen, einsehen
Das muss in der Regel rechtzeitig innerhalb der laufenden Einwendungsfrist geschehen.
Belege zu Betriebskosten prüfen - Vermieter hat das Prüfen der Unterlagen behindert
In einem gerichtlich entschiedenen Fall hatte die Mieterin von der Vermieterin Einsicht in bestimmte genau bezeichnete Betriebskostenbelege verlangt, um eine Prüfung der Unterlagen vorzunehmen.
Nach einigem Hin und Her erhielt die Mieterin auch Einsicht, aber so spät, dass sie die zwölfmonatige Einwendungsfrist nicht mehr einhalten konnte, sondern ihre Einwände erst danach dem Vermieter mitteilte.
Längere Einwendungsfrist Betriebskostenabrechnung - Vermieter verhindert Prüfen der Belege
Die Vermieterin berief sich im Rechtsstreit u.a. darauf, die Mieterin habe die Einwendungsfrist verpasst.
Das ließ das Gericht nicht gelten. Zwar war die Frist tatsächlich abgelaufen, dafür war in diesem Fall aber nicht die Mieterin verantwortlich, sondern die Vermieterin.
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Redaktion
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