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Betriebskostenabrechnung prüfen – Zahlungsbelege, Kontoauszüge
Für die Prüfung der Betriebskosten hat der Mieter auch Anspruch auf Vorlage der Zahlungsbelege.
Vermieter muss Betriebskostenabrechnung erteilen - Sie sollten sie prüfen
Wenn mit der monatlichen Miete Vorschüsse für die Betriebskosten zu zahlen sind, dann muss der Vermieter jährlich eine Betriebskostenabrechnung erteilen. Der Mieter hat dann das Recht, die Belege zu dieser Abrechnung zu prüfen.
Belegprüfung bei der Betriebskostenabrechnung
Belegprüfung bei der Prüfung der Betriebskosten - auch Zahlungsbelege?
Regelmäßig gewährt der Vermieter Einblick nur in die Rechnungen, nicht aber in die Zahlungsbelege. Aber ist das auch rechtmäßig?
Urteil: Vermieter muss für die Betriebskostenprüfung auch Zahlungsbelege vorlegen
Das Landgericht Berlin (Az. 65 S 196/18) hat am 13.02.2019 entschieden: Es reicht nicht aus, dass der Vermieter die Rechnungen vorlegt. Vielmehr ist bei der Belegeinsicht auch Einblick in die Zahlungsbelege zu gewähren, damit überprüft werden kann, ob die Zahlung tatsächlich erfolgt ist oder es sich nur um eine Scheinrechnung handelt. Das stehe zwar nicht ausdrücklich im Gesetz, ergebe sich aber daraus, dass dem Mieter eine sachgerechte Prüfung der Abrechnung ermöglicht werden muss.
- Gewährt der Vermieter die Einsicht in Zahlungsbelege nicht - oder nicht vollständig -, dann sollten Sie dies ausdrücklich schriftlich rügen, auch die Vorlage der (fehlenden) Zahlungsbelege verlangen.
Zahlungsbelege nicht vorgelegt - Nachzahlungsforderung abgewiesen
Der Vermieter hatte die Vorlage von Zahlungsbelegen verweigert. Der Mieter zahlte daher die errechnete Nachforderung nicht. Das Landgericht entschied, dass der Nachzahlungsbetrag nicht geleistet werden muss und wies die Klage ab.
Der Bundesgerichtshof hat dies bestätigt durch Urteil vom 9.12.2020.
Prüfung Betriebskostenabrechnung - Einsicht in Zahlungsbelege
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