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Prüfung der Belege, Unterlagen zur Betriebskostenabrechnung
Alle Belege zu der Betriebskostenabrechnung der Wohnung können Mieter prüfen - es besteht für Mieter ausdrücklich das Recht zur Prüfung der zur Abrechnung gehörenden Unterlagen.
Prüfung der Belege zur Betriebskostenabrechnung innerhalb der Widerspruchsfrist
Die Prüfung muss innerhalb der Einwendungsfrist von einem Jahr geschehen und ist oft erforderlich, damit man einen Widerspruch gegen die Abrechnung oder einzelne Positionen begründen kann - das verlangen auch Gerichte.
Betriebskostenabrechnung - Belegeinsicht für Widerspruch
Vorbereitung der Prüfung einer Betriebskostenabrechnung
Prüfen Sie zur Vorbereitung der Prüfung der Abrechnung die aktuell zugesandte Betriebskostenabrechnung:
- Sind bestimmte Kosten höher als bisher?
- Sind Kosten anders als im Vorjahr abgerechnet?
- Sind neue Betriebskostenenthalten?
Betriebskostenabrechnung enthält neue Betriebskosten. - Bestehen Zweifel, ob bestimmte Kosten überhaupt entstanden sind?
- Sind Kostenpositionen berechnet, für die keine Betriebskosten zu zahlen sind?
Betriebskostenverordnung - welche Kosten sind Betriebskosten?
Prüfung der Unterlagen der Betriebskostenabrechnung
Mieter können die Vorlage aller Belege durch den Vermieter oder dessen Hausverwaltung verlangen, aber das wird schnell unübersichtlich.
Überlegen Sie sich vor der Belegeinsicht, worauf es Ihnen ankommt, welche Unterlagen Sie sehen möchten und ob Sie dies dem Vermieter bzw. dem Verwalter schon vorher genauer mitteilen oder erst im Termin.
Betriebskostenabrechnung prüfen – Zahlungsbelege, Kontoauszüge.
Die Belegeinsicht für Prüfung der Betriebskosten beim Vermieter, Hausverwalter
Die Belegeinsicht ist nicht dazu da, rechtliche Fragen mit dem Vermieter oder dem Hausverwalter zu diskutieren, sondern um zu sehen, ob es aussagekräftige Unterlagen für die berechneten Betriebskosten gibt.
- Scheinen Ihnen die angesetzten Kosten z.B. für Gartenpflege zu hoch, dann möchten Sie z.B. die betreffenden Rechnungen der Gartenbaufirma, eines Dienstleisters sehen.
- Wollen Sie die abgerechnete Grundsteuer prüfen, dann brauchen Sie dazu den Grundsteuerbescheid.
- Sind Sie der Meinung, dass die Kosten für den Hauswart angesichts von dessen Tätigkeit nicht plausibel sind, so lässt sich aus dem Hauswartsvertrag entnehmen, welche Pflichten der Hauswart hat.
Betriebskosten Hausmeister - Pauschalvertrag ist keine Grundlage.
- Haben Sie Zweifel, dass eine Rechnung gar nicht bezahlt wurde, dann können Sie die Vorlage des Abbuchungsbelegs verlangen.
Prüfung Betriebskostenabrechnung - Kontoauszüge, Quittungen einsehen.
Belege zur Nebenkostenabrechnung prüfen, einsehen - Belegeinsicht genauer ankündigen
Oft ist es besser dem Vermieter schon vor der Einsicht in die Belege mitzuteilen, welche Unterlagen Sie sehen möchten, damit diese dann auch tatsächlich vorliegen.
- Wenn Sie Fragen zum Inhalt der Belege haben, klären Sie diese möglichst sofort.
- Wenn Belege fehlen, oder veraltet oder unvollständig sind, bemängeln Sie das gleich vor Ort, und verabreden Sie, wie es weitergehen soll.
Es ist durchaus sinnvoll, nach dem ersten Einsichtstermin schriftlich, z.B. per Mail gegenüber dem Vermieter, der Verwaltung festzuhalten, was fehlte, was ggf. zwischen Ihnen und dem Vermieter bzw / Verwalter vereinbart wurde (z.B., es wurde zugesagt, dass Sie Kopien fehlender Unterlagen erhalten), usw. - Wenn Sie von wichtigen Belegen keine Kopien erhalten, können Sie diese auch fotografieren.
- Wenn im Ergebnis die vorgelegten Belege nicht mit der Betriebskostenabrechnung übereinstimmen, ist ggf. eine rechtliche Beratung über die Konsequenzen sinnvoll.
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