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Ratgeber Untervermietung
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Betriebskosten abrechnen - Grundsteuer Wohnanteil, Gewerbe trennen
Die Grundsteuer darf der Vermieter in der Betriebskostenabrechnung für die Wohnung auf die Mieter umlegen.
Zahlung der Grundsteuer als Betriebskosten für die Wohnung
In den meisten Mietverträgen steht, dass die Betriebskosten vom Mieter zu zahlen sind. Ein Hinweis im Mietvertrag auf die Betriebskostenverordnung, sogar nur der Hinweis, dass die Umlage der Betriebskosten auf die Mieter erfolgt, reicht aus.
- Üblich ist, dass die Grundsteuer nach der Wohnfläche der einzelnen Wohnungen (wenn im Mietvertrag keine andere Verteilung vereinbart ist) verteilt wird.
Der Vermieter nutzt hierfür den Grundsteuerbescheid. Dieser Bescheid wird nicht jährlich neu erstellt, sondern nur, wenn sich die Grundsteuer ändert.
Betriebskostenabrechnung - Aufteilung der Kosten für Grundsteuer - im Haus ist Gewerbe
Im Grundsteuermessbescheid ist die Grundsteuer getrennt, nach der Fläche für Gewerbe und nach der Fläche für Wohnungen, ausgewiesen.
Deshalb kann sie ohne weiteres auch getrennt berechnet werden, damit Wohnungsmieter nicht mit der höheren Grundsteuer für das Gewerbe im Haus belastet sind.
Für die Überprüfung der als Betriebskosten belasteten Grundsteuer:
Verlangen Sie von Ihrem Vermieter, dass er den Grundsteuermessbescheid vorlegt.
Muss der Vermieter die für das Gewerbe zu zahlende Grundsteuer aufteilen?
Werden Teile eines vermieteten Mietshauses gewerblich genutzt, etwa durch Geschäfte, Läden, dann muss der Vermieter die Grundsteuer, die auf die gewerblichen Flächen entfällt, herausrechnen, wenn die Gewerbenutzung bei der Abrechnung nach Fläche zu einer erheblichen Mehrbelastung der für die Mieter von Wohnungen führt.
Mieter müssen beweisen, dass die gewerbliche Nutzung erhebliche Mehrkosten verursacht. Dies gilt selbst dann, wenn der gewerbliche Anteil der Nutzung der Immobilie weit größer ist als die Wohnnutzung.
Betriebskostenabrechnung auch bei nicht getrennter Berechnung der Grundsteuer wirksam
Verursacht die gewerbliche Nutzung erhebliche Mehrkosten, so berührt dies nicht die formelle Wirksamkeit der Abrechnung, die Abrechnung ist damit nicht unwirksam. Mieter haben aber Anspruch auf eine Korrektur der Betriebskostenabrechnung, können so zu viel bezahlte Betriebskosten zurückbekommen.
Betriebskosten abrechnen - Wohnungen, Gewerbe, Läden im Haus
Dafür müssen Mieter aber innerhalb der gesetzlichen Frist Widerspruch einlegen, die Berechnung beanstanden.
Widerspruchsfrist gilt für alle Einwände
Wie berechnet sich die Grundsteuer für die Wohnungen?
Berechnet werden kann die korrekte Grundsteueraufteilung aus dem prozentualen Verhältnis der Werte für Wohnungen und Gewerbe. Dazu müssen die Werte getrennt angegeben werden.
Nicht immer müssen Vermieter die auf das Gewerbe entfallende Grundsteuer herausrechnen
Es gibt eine Ausnahme:
Nicht erforderlich ist ein Herausrechnen des gewerblichen Teils der Grundsteuer, wenn die Mehrbelastung von Wohnungsmietern kaum ins Gewicht fällt.
Der BGH hat in einem Fall entschieden, dass die Herausrechnung entfallen kann, wenn die gewerblich genutzten Flächen nur 15 Prozent der Gesamtfläche betragen, da dann die Mehrbelastung mit Grundsteuer für Wohnungsmieter gering sei. Eine Prüfung des Einzelfalls ist jeweils erforderlich.
Redaktion
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