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Betriebskostenabrechnung - Prüfung der Verträge, Unterlagen
Mieter haben grundsätzlich das Recht, die vom Vermieter für die Wohnung erstellte Betriebskostenabrechnung anhand der Verträge und Unterlagen zu überprüfen.
Betriebskostenabrechnung für die Wohnung - Belege prüfen
Zu den vom Vermieter vorzulegenden Unterlagen gehört nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs alles, was zur sachgerechten Überprüfung der Nebenkostenabrechnung und zur Vorbereitung etwaiger Einwendungen gegen die Nebenkostenabrechnung gemäß § 556 Abs.3 Satz 5 und 6 BGB erforderlich ist.
BGH: Einsicht in Belege zur Abrechnung, auch Verträge.
Rechtsstreit mit dem Vermieter wegen einer Betriebskostenabrechnung
Im Fall von Rechtsstreitigkeiten wegen abgerechneter Betriebskosten:
- Die Gerichte verlangen, dass Sie als Mieter Einwände gegen die Abrechnung "aus den Belegen begründen".
Betriebskostenabrechnung - Belege für Widerspruch einsehen, prüfen. - Ist die Prüfung der Unterlagen zur Betriebskostenabrechnung nicht möglich oder stehen nicht alle Unterlagen zur Verfügung, dann können Mieter ihr Einsichtsrecht gerichtlich durchsetzen:
Klage auf Einsicht in die Belege der Betriebskostenabrechnung
Prüfung Betriebskostenabrechnung der Wohnung - Vertragsunterlagen prüfen
Für die Überprüfung von Abrechnungen über Betriebskosten kann die Einsicht in alle Belege und Rechnungen, und zwar in die Originalbelege, verlangt werden.
Betriebskosten, Unterlagen prüfen - Einsicht in Belege, Fotos, Notizen.
Zur Prüfung der Betriebskostenabrechnung gehören auch vom Vermieter bzw. der Hausverwaltung geschlossene Verträge, auf deren Grundlage Leistungen als Betriebskosten abgerechnet wurden.
Auch Kontoauszüge gehören dazu:
Betriebskostenabrechnung prüfen – Zahlungsbelege, Kontoauszüge.
Prüfung Betriebskostenabrechnung - Verträge wegen Leistung und Rechnungssumme prüfen
Ist aus Rechnungen und Zahlbelegen nicht nachvollziehbar, was genau Gegenstand einer abgerechneten Vertragsleistung war,
- wie z.B. eine Abgrenzung erfolgt zu den vom Vermieter zu tragenden Kosten für Instandhaltungen, dann sollten die Verträge geprüft werden.
Z.B.: Betriebskosten Vollwartungsvertrag - alle Kosten vom Mieter zu zahlen? - Das gilt auch, wenn für abgerechnete Betriebskosten Pauschalen angesetzt werden, und auch immer dann, wenn als Dienstleister eine zum Konzern bzw. eine dem Vermieter gehörende Firma als Dienstleister eingesetzt wird.
Pauschalverträge als Grundlage für die Berechnung von Betriebskosten für die Mietwohnung
Häufig sind Fehler bei als Betriebskosten abgerechnete Leistungen über:
- Kosten des Hausmeisters
Hauswartdienstleistungen,
Achtung:
​​​​​​​Betriebskosten Hausmeister - Pauschalvertrag ist keine Grundlage
Betriebskostenabrechnung - Hausmeister - hohe Kosten zu zahlen?
Kosten der Hausreinigung
Hausreinigung,- Kosten der Gartenpflege
Gartenpflege.
Beachten Sie die Einwendungsfrist: Ihre Einwendungen gegen die Betriebskostenabrechnung müssen Sie innerhalb eines Jahres nach Erhalt der Abrechnung vorbringen.
- Einsicht in Belege und Verträge muss daher so frühzeitig verlangt werden, dass bei zügiger Vorlage der Belege auch die Einwendungsfrist eingehalten werden kann.
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Redaktion
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