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Ratgeber Untervermietung
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Klage auf Einsicht in die Belege der Betriebskostenabrechnung
Ist die Prüfung der Unterlagen zu einer Betriebskostenabrechnung der Wohnung nicht möglich, dann können Mieter für die Einsicht und Prüfung aller Belege gegen ihren Vermieter klagen.
Termin für die Prüfung der Betriebskostenabrechnung der Wohnung vereinbaren
Mieter haben das Recht, die Belege der Betriebskostenabrechnung beim Vermieter bzw. bei der Hausverwaltung einzusehen und zu prüfen.
Betriebskosten prüfen - Anspruch auf Einsicht in Belege, Unterlagen
Mieter können versuchen mit dem Vermieter oder der Verwaltung telefonisch einen Termin zur Belegprüfung der Unterlagen zur Betriebskostenabrechnung zu vereinbaren.
Gelingt dies nicht, oder ist dies aus anderen Gründen nicht möglich, dann sollte immer die schriftliche Anfrage für eine Terminvereinbarung erfolgen.
- Mieter sollten in der Lage sein nachzuweisen, dass sie nachweislich schriftlich die Belegprüfung für die Betriebskostenabrechnung verlangt haben.
Viele Gerichte verlangen, dass für einen Widerspruch gegen die Betriebskostenabrechnung zunächst die Prüfung der Belege zu erfolgen hat,
Belege für Widerspruch einsehen, prüfen
Musterbrief - Widerspruch gegen Betriebskostenabrechnung
- Handelt es sich um ganz eindeutige Fehler (z.B. Rechenfehler), dann ist keine Prüfung der Abrechnungsunterlagen erforderlich, aber vielleicht trotzdem sinnvoll:
Betriebskostenabrechnung - Belege für Widerspruch einsehen, prüfen.
Weigerung des Vermieters, die Betriebskostenabrechnung der Wohnung prüfen zu lassen
Die Weigerung des Vermieters für die Belegprüfung liegt eindeutig vor, wenn eine schriftliche Ablehnung für die Einsichtnahme in die Belege der Betriebskostenabrechnung erfolgt ist.
Erfolgt die Weigerung für die Belegprüfung mündlich, dann sollten Mieter dem Vermieter immer nachweisbar schreiben und ihn mit Fristsetzung von 14 Tagen (mit Datum) auffordern, einen Termin zur Belegprüfung mit ihnen abzustimmen.
Betriebskostennachzahlung zurückbehalten, weil die Prüfung der Abrechnung nicht möglich ist
Eine vom Vermieter geforderte Betriebskostennachzahlung ist nicht zu zahlen, solange die Prüfung der Unterlagen zur Betriebskostenabrechnung für Mieter nicht möglich ist,
- da Mieter ihr Zurückbehaltungsrecht an der Nachzahlung ausüben können.
- Betriebskostenabrechnung - Prüfung Verträge, Unterlagen
Mieter können ihr Einsichtsrecht in die Belege der Betriebskostenabrechnung einklagen
Achtung: Keine Reaktion des Vermieters auf eine Terminanfrage zur Belegeinsicht ist noch keine Weigerung des Vermieters, die Prüfung der Abrechnung nicht zuzulassen.
- Mieter sollten, bevor eine Klage auf Einsicht in alle Originalbelege der Abrechnung, einschließlich Verträgen, Rechnungen, Kontoauszüge erhoben wird, unbedingt rechtlichen Rat in Anspruch nehmen.
Klage auf Einsicht in die Belege der Betriebskostenabrechnung
Besteht die Weigerung des Vermieters, die Belegeinsicht nicht zuzulassen, oder gibt es andere schwerwiegende Gründe, dass die Prüfung der Abrechnung nicht möglich ist, was folgt dann daraus:
Prüfen der Belege, Unterlagen nicht möglich
Es kommt auch vor, dass Vermieter keine vollständigen Unterlagen für die Prüfung der Abrechnung vorlegen:
Betriebskostenabrechnung - Belege fehlen
Auch in diesen Fällen können Mieter eine Klage auf Belegeinsicht einreichen, sollten sich zuvor auch immer rechtlich beraten lassen.
Prüfung der Betriebskostenabrechnung nicht möglich - Vermieter klagt auf Nachzahlung
Klagt der Vermieter auf Nachzahlung des Abrechnungsergebnisses aus einer Betriebskostenabrechnung und war Mietern die Prüfung der Unterlagen zur Abrechnung nicht möglich, dann kann der Vermieter die Betriebskostennachzahlung nicht verlangen.
- Eine Betriebskostennachzahlung wird erst dann fällig, wenn Mieter die Gelegenheit zur Prüfung der Abrechnungsunterlagen hatten, so der Bundesgerichtshof mit Urteil v. 10.04.2019,
Az.: VIII ZR 250/17 im Fall einer geforderten Nachzahlung aus einer Heizkostenabrechnung.
Begründung: Mieter haben grundsätzlich das Prüfungsrecht im Hinblick auf die erteilten Betriebskostenabrechnungen.
Prüfung Heizkostenabrechnung durch Mieter - Belege, Verträge prüfen
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Redaktion
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