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Wohngeld für Mieter - Zuschuss für Miete, Heizkosten bekommen

Mieter können auf Antrag Wohngeld als Zuschuss zu den Wohnkosten des Haushalts bekommen. Damit soll es Mietern erleichtert und ermöglicht werden, angemessenen und familiengerechten Wohnraum bezahlen zu können. Mit der neuen Wohngeldreform gibt es auch für Heizkosten weitere Entlastungen und der Kreis der Bezugsberechtigten erhöht sich.

Wohnen wird immer teurer - Anspruch auf Erhalt von Wohngeld prüfen

Ist das Einkommen gering, dann kann über die staatliche Leistung "Wohngeld" eine deutliche Kostenentlastung für den Haushalt erzielt werden.

Wohngeld ist ein Zuschuss zur Miete, zu den Wohnkosten, der nicht zurückzuzahlen ist

Wohngeld muss nicht zurückgezahlt werden. Anders ist dies natürlich, wenn unberechtigt Wohngeld bezogen wurde.

Der unberechtigte Bezug von Wohngeld kann auch zu einem Bußgeld führen.

Welche Personen haben Anspruch auf Wohngeld?

Wohngeld kann grundsätzlich jeder Bürger beantragen. Auch Ausländer haben einen Anspruch auf Wohngeld, unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus.

Als Mieter einer Wohnung Antrag auf Wohngeld stellen - wo ist das Wohngeld zu beantragen?

Wohngeld wird nur auf Antrag gezahlt.

Der Antrag ist bei der Stadtverwaltung, Gemeinde stellen, in der sich die Wohnung befindet.
Bei kleineren Gemeinden ist die Wohngeldstelle in den jeweiligen Kreisverwaltungen.

Wohngeld bekommen - eigenes Einkommen als Voraussetzung

Grundvoraussetzung ist ein eigenes Einkommen.

  • Als eigenes Einkommen zählt z.B.

- Lohn, Gehalt (auch Kurzarbeitergeld),

- Renten, Pensionen, Versorgungsbezüge (alle Rentenarten),
Auch wenn Sie als Mieterin oder Mieter in einem Heim wohnen oder Rentner sind, kann der Bezug von Wohngeld möglich sein.

- Ar­beits­lo­sen­geld I (ALG I)

- selbständiges Einkommen.

Die heranzuziehenden Einkünfte ergeben sich aus dem Wohngeldgesetz, nachzulesen unter
§ 14 WoGG.

Maßgeblich für das zu berücksichtigende Gesamteinkommen ist das Jahreseinkommen eines jeden Haushaltsmitglieds.
Wohngeldantrag - wer gehört zum Haushalt - Wirtschaftsgemeinschaft 

  • Bei der Ermittlung des Gesamteinkommens sind Werbungskosten zu berücksichtigen. Im Grunde sind das diejenigen, die im Rahmen der jährlichen Einkommensteuererklärung vom Finanzamt ebenfalls berücksichtigt werden.
  • Wohngeldrechtlich zählen alle Einkommen im Sinne des Einkommensteuergesetzes (EStG) zu den für den Antrag auf Wohngeld zu berücksichtigenden Einkünften.

    Auch steuerfreie Einnahmen werden für die Ermittlung des möglichen Wohngeldbezugs berücksichtigt.

Daher zählen so gut wie alle Einkünfte zu den wohngeldrechtlich anzusetzenden Einnahmen:

  • steuerfreie genauso wie steuerpflichtige Einnahmen,
  • einmalige genauso wie regelmäßige Einnahmen.

Wohngeld bei ALG 1 bekommen

Einen Anspruch auf Wohngeld haben Mieter mit geringen Einkommen auch dann, wenn diese vorübergehend arbeitslos sind und Arbeitslosengeld beziehen. Der Anspruch auf Arbeitslosengeld schließt einen Anspruch auf Wohngeld nicht aus. Das Arbeitslosengeld wird als Einkommen betrachtet und für die Berechnung des Wohngelds herangezogen.

Wohngeld bei Erhalt von ALG 2, Grundsicherung, Sozialhilfe

Manche Personengruppen können ausgeschlossen sein, wenn es keine Sonderregeln, Ausnahmen gibt:

  • Keinen Anspruch auf Wohngeld haben Personen, die Transferleistungen wie Arbeitslosengeld II, Leistungen zur Grundsicherung, Sozialhilfe beziehen. 
    Hier beinhalten die Sozialleistungen bereits die Kosten der Unterkunft, die der Gesetzgeber für angemessen und ausreichend erachtet hat.

Sonderform des Wohngeldes - Kinderwohngeld

  • Das Kinderwohngeld
    Eine Auszahlung kommt in Betracht, wenn die Eltern Arbeitslosengeld II (ALG II) beziehen und das Kind einen eigenen Lebensunterhalt hat.
    Kindergeld, Unterhalt zählen als Einkommen des Kindes.
    Hat das Kind einen eigenen Lebensunterhalt, dann zählt es wie ein Erwachsener in einer Bedarfsgemeinschaft. 

Haben Schüler Anspruch auf Wohngeld?

  • Schüler haben meist keinen Anspruch auf Wohngeld.
    Ausnahme: Dies gilt nicht für Halb- oder Vollwaisen.

Können Studenten Wohngeld bekommen?

Studenten können meist kein Wohngeld bekommen, insbesondere dann, wenn BAFÖG-Leistungen bezogen werden oder ein Anspruch auf Bezug dieser Leistungen besteht. Dazu zählt auch der Anspruch auf eine Berufsausbildungsbeihilfe nach § 56 SGB III

  • Es gibt Ausnahmen, z.B. wenn die Altersgrenze überschritten ist,
    und auch wenn bei einem Teilzeitstudium ein Einkommen erzielt wird.
  • Eine Ausnahme besteht auch, wenn BAföG ausschließlich als Bankdarlehen bezogen wird. 
    Weitere Ausnahmen beim Wohngeldamt oder dem Studentenwerk erfragen.

Heizkostenzuschuss für Studierende, Auszubildende und Schüler

Zuschussberechtigte Azubis, Schülerinnen, Schüler und Studierende bekommen durch die Reform einen Heizkostenzuschuss in Höhe von 345 Euro, der möglichst noch vor Jahresende 2022 von den Ländern ausgezahlt werden soll.

Auch Untermieter können Wohngeld beantragen

Auch Untermieter (mit eigenem Einkommen) können, so das Berliner Verwaltungsgericht, Wohngeld beantragen. 

Antrag auf Wohngeld - Anrechnung von Vermögen

Ein vorhandenes Vermögen, Ersparnisse können für den Erhalt von Wohngeld eine Rolle spielen:
Wohngeld bekommen - Werden Vermögen, Ersparnisse angerechnet?

Wie lange wird ein bewilligtes Wohngeld gezahlt?

  • Wohngeld wird in der Regel für zwölf Monate bewilligt.
  • Nach zwölf Monaten muss das Wohngeld neu beantragt werden.

Ab wann nach der Antragstellung wird Wohngeld bezahlt?

Das Wohngeld bekommt man ab dem Ersten des Monats, in dem der Antrag gestellt wurde.

Während des Bezugs von Wohngeld ändern sich die Lebensverhältnisse

Maßgebliche Änderungen der Lebensverhältnisse müssen mitgeteilt werden.

Wird eine solche Änderung nicht gemeldet und unberechtigt mehr Wohngeld bezogen, als einem zusteht:

  • Es droht ein Bußgeld von bis zu 2.000 Euro und die Einstellung der Wohngeldzahlungen.

Für das Wohngeld wird immer die Einkommenssituation des gesamten Haushalts betrachtet

Selbst wenn für eine Person eines Haushalts das Wohngeld ausgeschlossen ist, ein anderes Haushaltsmitglied ist aber wohngeldberechtigt, dann kann der Anspruch auf Wohngeld bestehen, Wohngeld wird bezahlt: 
Wohngeld beantragen - wer gehört zum Haushalt? 

Wohngeld für Mieter - darf ich Geld gespart, Vermögen haben?

Wie wird das Wohngeld berechnet?

Ob Wohngeld gezahlt wird, und in welcher Höhe, wird vom Wohngeldamt entschieden.

Dabei spielt die Haushaltsgröße eine Rolle, das Einkommen und die Miethöhe bzw. die Mietbelastung. 

Miethöhen werden auch nicht unbegrenzt anerkannt, sondern dies richtet sich danach, ob die Wohnung in einem "teuren" oder "günstigen" Gebiet liegt.

Die Heizkosten werden beim Wohngeld berücksichtigt

Es gibt neu eine sogenannte Heizkostenkomponente. Diese soll die steigenden Energiekosten abfedern. Mit der sogenannten Klimakomponente sollen auch Mietmehrbelastungen für die energetische Gebäudesanierung abgefedert werden.

Die Heizkostenkomponente wird als Zuschlag auf die zu berücksichtigende Miete bei der Wohngeldberechnung berücksichtigt. 

Wohngeldhaushalte erhalten einen zweiten Heizkostenzuschuss

Der Zuschuss ist nach Personenzahl gestaffelt. Bei einem Ein-Personen-Haushalt beträgt dieser 415 Euro, bei einem Zwei-Personen-Haushalt 540 Euro, danach 100 Euro für jede weitere Person

Das neue Wohngeld-Plus

Mit dem neuen „Wohngeld Plus“ haben künftig deutlich mehr Geringverdiener Anspruch auf Wohngeld. Der Kreis der Wohngeldberechtigten wird sich, so die Annahme der Bundesregierung, auf zwei Millionen erhöhen.

Áuch das Wohngeld wird sich 2023 deutlich erhöhen, um durchschnittlich rund 190 Euro pro Monat steigen. Im Vergleich zum bisherigen Wohngeld bedeutet dies einen Anstieg auf rund 370 Euro pro Monat.

Hier gibt es weitere Informationen zur Wohngeldreform

Wohngeldrechner zum Berechnen des Anspruches auf Wohngeld

Wohngeldrechner bieten nur einen ersten Anhaltspunkt, ob eine Berechtigung für den Bezug von Wohngeld gegeben sein kann.

Die Online zur Verfügung gestellten Rechner können in der Regel Sonderfälle nicht berücksichtigen.

  • Eine verbindliche Auskunft über den Anspruch und die Höhe des Wohngelds erhalten Sie nur vom zuständigen Wohngeldamt Ihrer Stadt bzw. Gemeinde.

Einen ersten Anhaltspunkt, welches Wohngeld gezahlt werden kann, finden Sie z.B. hier:
Wohngeldrechner des Bundesministerium des Innern (BMI) 

Einkommensberechnung der Antragsteller für Anspruch auf Wohngeld

  • Eine verbindliche Berechnung des Haushaltseinkommens kann nur vom zuständigen Wohngeldamt erfolgen.

Tipp


Ein Wohnberechtigungsschein kann auch in Frage kommen:

Wohnberechtigungsschein beantragen - wie erhalte ich einen WBS? 


Redaktion


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