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Mietschulden - fristlose, fristgemäße Kündigung Mietvertrag möglich
Wurde die vertraglich geschuldete Miete für die Wohnung nicht oder auch nicht vollständig bezahlt, dann besteht aus Sicht des Vermieters in dem Zeitpunkt, in dem die Miete hätte bezahlt werden müssen, ein Mietrückstand.
- Auch unpünktliche Mietzahlungen können zur Kündigung des Mietvertrags führen:
Unpünktliche, nicht rechtzeitige Mietzahlung - Kündigung Mietwohnung
Bevor ein Vermieter wegen der wiederholten unpünktlichen Mietzahlung kündigen kann, muss die Abmahnung erfolgen.
Vermieter kündigt wegen Mietrückstand, Mietschulden Mietvertrag der Mietwohnung
Da die Mietzahlung die wichtigste Pflicht des Mieters ist, kann der Vermieter, wenn die Vorraussetzungen (Höhe der Mietschuld) den Mietvertrag der Wohnung kündigen.
Mietschulden - in welchen Fällen kann Gefahr der Kündigung bestehen
- Wenn der Mietrückstand mehr als zwei Monatsmieten erreicht, kann der Vermieter eine fristlose Kündigung aussprechen:
Schwere Verletzung des Mietvertrags - Vermieter kündigt fristlos
Das gilt auch, wenn sich Beträge aus mehreren aufeinanderfolgenden Monaten bis zu dieser Höhe aufsummieren, auch durch eine zu hohe Mietminderung.
Urteil: Zu hohe Mietminderung - fristlose Kündigung des Mietvertrags
Miete nicht bezahlt - Kündigung - Mietrückstand ist höher als eine Monatsmiete
- Ist der Mietrückstand höher als eine Monatsmiete ist, dann kann der Vermieter bereits eine fristgemäße Kündigung schicken.
Ordentliche Kündigung des Vermieters - fristgemäße Kündigung - Bestehen weitere Forderungen des Vermieters, z.B. eine Nachzahlung aus einer Abrechnung, z.B. auch Schadenersatzforderungen, so können auch diese für eine fristgemäße Kündigung herangezogen werden.
Streit über Mietminderung - Gefahr der Kündigung wegen Mietrückstand
Ob die Sicht des Vermieters, Sie hätten Mietschulden in solcher Höhe, richtig ist, erfahren Sie häufig erst am Ende eines langen Prozesses.
Wenn Sie z.B. eine Mietminderung für berechtigt halten, oder der Meinung sind, dass Sie eigene Ansprüche, Forderungen an den Vermieter haben, mit denen Sie verrechnen wollen, kann es sein, dass das Gericht Ihrer Sicht nicht folgt, und letztlich doch Mietschulden in ausreichender Höhe für das Vorliegen eines Kündigungsgrundes wegen Mietrückstand für richtig hält.
- Häufig besteht die Möglichkeit, die Kündigung durch vollständige Zahlung unwirksam zu machen. Wenn die aktuelle Kündigung formell unwirksam ist, sollte das sofort geschehen, so dass für eine nachgeholte formell wirksame Kündigung kein Grund mehr besteht. Ansonsten haben Sie für eine solche Abwendungszahlung etwas länger Zeit.
Wenn Sie eine Kündigung wegen Mietrückständen erhalten, prüfen Sie sofort, ob Sie die geforderten Beträge beschaffen können und - wenn nötig unter Vorbehalt - an den Vermieter zahlen.
Nehmen Sie frühzeitig fachkundigen Rat in Anspruch! Fehler, die Sie jetzt machen, sind möglicherweise nicht mehr in Ordnung zu bringen.
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