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Ratgeber Untervermietung
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Mieterhöhung mit Mietspiegel der Nachbarstadt - Ort vergleichbar?
Eine Mieterhöhung kann der Vermieter mit einem Mietspiegel begründen, auch mit dem einer anderen Gemeinde, einer Nachbargemeinde, dem eines Nachbarorts, wenn diese mit dem Wohnort des Mieters vergleichbar ist.
Können Vermieter den Mietspiegel der Nachbarstadt für eine Mieterhöhung heranziehen?
Eine Mieterhöhung auf die ortsübliche Vergleichsmiete muss vom Vermieter begründet werden.
- Der Vermieter muss im Mieterhöhungsschreiben mitteilen, auf welche Begründung er sich stützt.
Wenn es für die Stadt oder Gemeinde einen Mietspiegel gibt, wird in der Regel dieser herangezogen.
- Es ist aber möglich, die Erhöhung mit dem Mietspiegel einer Nachbargemeinde, eines Nachbarorts zu begründen, wenn diese Stadt oder Gemeinde vergleichbar ist.
Darüber gibt es öfter Streit und es gibt diverse Gerichtsurteile.
Bundesgerichtshof zu Mieterhöhung mit Mietspiegel einer anderen Gemeinde
Ob zwei Gemeinden vergleichbar sind, richtet sich nach einer Gesamtbetrachtung aller Kriterien des Einzelfalls, die das Gericht gewichten und abwägen muss.
Das hat der Bundesgerichtshof (Urt. v. 21.08.2019 - VIII ZR 255/18) für die Anwendung des Mietspiegels der Stadt Fürth für eine Mieterhöhung der Stadt Stein, die beide in der Nähe von Nürnberg liegen, genauer herausgearbeitet.
Mieterhöhung mit Mietspiegel - ist der Mietspiegel von unterschiedlichen Städten vergleichbar?
Beide Städte unterscheiden sich in der Einwohnerzahl, im Vorhandensein von U-Bahnverbindungen und S-Bahnanschlüssen nach Nürnberg, in den Einkaufsmöglichkeiten und in der allgemeinen wirtschaftlichen Lage.
Bundesgerichtshof zu vergleichbarem Mietspiegel - Gesamtbetrachtung entscheidet
Diese Kriterien hatte das Landgericht geprüft und entschieden, Fürth sei nicht mit Stein vergleichbar - der Bundesgerichtshof hat das nun bestätigt und dabei noch einmal formuliert, dass die Gesamtbetrachtung entscheidend ist.
Redaktion
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