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Mietspiegel zeigt die ortsübliche Vergleichsmiete für Wohnung
Ein vorhandener Mietspiegel ist immer eine wichtige Grundlage für die Entscheidung, wie hoch die ortsübliche Miete einer Wohnung ist.
Urteile zum Berliner Mietspiegel - durchaus unterschiedlich
Das Gesetz unterscheidet zwischen einem einfachen und einem qualifzierten Mietspiegel. Der qualifizierte Mietspiegel soll eine höhere Beweiskraft im Prozess haben.
Deshalb kam es in Berlin zu Auseinandersetzungen darüber, ob der Berliner Mietspiegel (von 2009) "qualifiziert" ist oder nicht.
Zwei Kammern des Landgerichts entschieden gegensätzlich zum Berliner Mietspiegel
Einige Amtsgerichte sind der Ansicht, dass es darauf nicht wirklich ankommt. Auch ein "einfacher" Mietspiegel bildet meist die ortsübliche Miete gut ab, und kann eine ausreichende Grundlage sein für eine Einordnung der ortsüblichen Vergleichsmiete durch das Gericht.
Dieses Ergebnis ist nun (für den Mietspiegel 2013) von einer Kammer des Landgerichts in einem Urteil vom 21.3.2016 ausdrücklich bestätigt worden (Az. 18 S 154/15).
Es bleibt zwar eine Unsicherheit - niemand kann voraussehen, wie der jeweils zuständige Richter entscheidet -, aber Mieter sollten bei der Überprüfung von Mieterhöhungen und auch im Zusammenhang mit der Mietpreisbremse sich weiter auf den jeweiligen Mietspiegel berufen.
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Redaktion
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