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Mietspiegel zeigt die ortsübliche Vergleichsmiete für Wohnung
Ein vorhandener Mietspiegel ist immer eine wichtige Grundlage für die Entscheidung, wie hoch die ortsübliche Miete einer Wohnung ist.
Mietspiegel für die Feststellung der ortsüblichen Vergleichsmiete
Mietspiegel sollen die ortsübliche Vergleichsmiete abbilden. Es gibt gesetzliche Regelungen, wie ein Mietspiegel zu erstellen ist.
Mietspiegel - einfach oder qualifiziert - ortsübliche Vergleichsmiete
Das Gesetz unterscheidet zwischen einem einfachen und einem qualifzierten Mietspiegel.
Der qualifizierte Mietspiegel hat eine höhere Beweiskraft im Prozess.
Deshalb kam es in Berlin zu Auseinandersetzungen darüber, ob der Berliner Mietspiegel (von 2009) "qualifiziert" ist oder nicht.
Mietspiegel wichtig für Mieterhöhung und für Mietpreisbremse
Die ortsübliche Vergleichsmiete spielt eine Rolle für Mieterhöhungen und - in Gebieten, in denen die Mietpreisbremse gilt - auch für die zulässige Miete bei Abschluss des Mietvertrags.
Auch einer rechtswidriger Mietüberhöhung kommt es auf die ortsübliche Vergleichsmiete an.
Zwei Kammern des Landgerichts entschieden gegensätzlich zum Berliner Mietspiegel
In Berlin behaupteten immer wieder Vermieter, der Berliner Mietspiegel bilde die ortsübliche Vergleichsmiete nicht korrekt ab, sei kein "qualifizierter" Mietspiegel.
Viele Richter urteilen, dass es darauf nicht wesentlich ankommt. Auch ein "einfacher" Mietspiegel bildet meist die ortsübliche Miete gut ab, und kann eine ausreichende Grundlage sein für eine Einordnung der ortsüblichen Vergleichsmiete durch das Gericht.
Dieses Ergebnis ist schon für den Berliner Mietspiegel 2013 von einer Kammer des Landgerichts in einem Urteil vom 21.3.2016 ausdrücklich bestätigt worden (Az. 18 S 154/15).
Es bleibt zwar eine Unsicherheit - niemand kann voraussehen, wie der jeweils zuständige Richter entscheidet -, aber Mieter sollten bei der Überprüfung von Mieterhöhungen und auch im Zusammenhang mit der Mietpreisbremse sich stets auf den jeweiligen Mietspiegel berufen.
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Redaktion
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