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Alter Mietspiegel - Mieterhöhung auf ortsübliche Vergleichsmiete
Mietspiegel sollen die ortsüblichen Vergleichsmieten für das Gebiet einer Gemeinde oder mehrerer Gemeinden oder für Gemeindeteile erfassen.
Gibt es für die Gemeinde, in der das Wohngebäude liegt, keinen aktuellen Mietspiegel, so liegt es nahe, auf einen vorhandenen älteren Mietspiegel zurückzugreifen.
Das ist grundsätzlich zulässig.
Alter Mietspiegel kann nur eingeschränkt Auskunft zur ortsüblichen Miete geben
Ein veralteter Mietspiegel kann nur eingeschränkt Auskunft über die aktuelle ortsübliche Vergleichsmiete geben.
Einfache Mietspiegel sollen alle zwei Jahre aktualisiert werden.
Qualifizierte Mietspiegel müssen alle zwei Jahre aktualisiert, alle vier Jahre müssen sie sogar neu erstellt werden.
Ein sehr alter Mietspiegel kann nicht für die Begründung einer Mieterhöhung herangezogen werden, so der Bundesgerichtshof:
Mieterhöhung für Mietwohnung- zu alter Mietspiegel
Älterer Mietspiegel - brauchbare Grundlage, Information über Höhe der ortsüblichen Miete
Ein nicht ganz so alter Mietspiegel kann aber durchaus ein Anhaltspunkt für die Höhe der ortsüblichen Miete sein, er hat aber keinesfalls die starke Beweiswirkung eines (noch gültigen) qualifizierten Mietspiegels.
- Kommt es mit dem Vermieter zum Streit über die beabsichtigte Mieterhöhung, dann beauftragen die Gerichte in solchen Fällen oft einen Sachverständigen, die ortsübliche Miete festzustellen.
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