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Ratgeber Untervermietung
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Alter Mietspiegel - Mieterhöhung auf ortsübliche Vergleichsmiete
Mietspiegel sollen die ortsüblichen Vergleichsmieten für das Gebiet einer Gemeinde oder mehrerer Gemeinden oder für Gemeindeteile erfassen.
Mietspiegel für die Gemeinde nicht aktuell
Gibt es für die Gemeinde, in der das Wohngebäude liegt, keinen aktuellen Mietspiegel, so liegt es nahe, für die Bestimmung der ortsüblichen Vergleichsmiete auf einen vorhandenen älteren Mietspiegel zurückzugreifen.
Das ist grundsätzlich zulässig.
Alter Mietspiegel kann nur eingeschränkt Auskunft zur ortsüblichen Miete geben
Ein veralteter Mietspiegel kann nur eingeschränkt Auskunft über die aktuelle ortsübliche Vergleichsmiete geben.
Einfache Mietspiegel sollen alle zwei Jahre aktualisiert werden, § 558c BGB.
Qualifizierte Mietspiegel müssen alle zwei Jahre aktualisiert, alle vier Jahre müssen sie sogar neu erstellt werden, § 558d BGB.
Älterer Mietspiegel - brauchbare Grundlage, Information über Höhe der ortsüblichen Miete
Ein nicht nicht mehr diesen Fristen entsprechender Mietspiegel hat keinesfalls die starke Beweiswirkung eines (noch gültigen) qualifizierten Mietspiegels.
- Kommt es mit dem Vermieter zum Streit über die beabsichtigte Mieterhöhung, dann beauftragen die Gerichte in solchen Fällen oft einen Sachverständigen, die ortsübliche Miete festzustellen.
Aber ein nicht gar zu alter Mietspiegel kann durchaus ein Anhaltspunkt für die Höhe der ortsüblichen Miete sein. Manchen Gerichten reicht er für eine richterliche Schätzung der ortsüblichen Miete aus.
Zwanzig Jahre alter Mietspiegel unbrauchbar
Ein sehr alter Mietspiegel kann nicht für die Begründung einer Mieterhöhung herangezogen werden, so der Bundesgerichtshof:
Mieterhöhung für Mietwohnung- zu alter Mietspiegel
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