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Kündigung der Wohnung durch Mieter wegen Mieterhöhung
In der Regel können Mieter einen unbefristeten Mietvertrag mit der gesetzlichen Kündigungsfrist kündigen. Es gibt aber auch Möglichkeiten zur Kündigung der Wohnung, z.B. wegen einer Mieterhöhung. Es gibt in vielen Fällen ein Sonderkündigungsrecht.
In welchen Fällen kann das Sonderkündigungsrecht wegen einer Mieterhöhung wahrgenommen werden? In diesem Beitrag erhalten Sie dazu einen Überblick.
Die ordentliche Kündigung der Wohnung ist bei einer Mieterhöhung sowieso möglich
Wurde ein bestehendes Sonderkündigungsrecht nicht wahrgenommen: die normale ordentliche Kündigung der Wohnung bei einem unbefristeten Mietvertrag ist immer möglich:
Kündigung der Wohnung als Mieter - die ordentliche Kündigungsfrist
Wegen Mieterhöhung kann für Mieter ein Sonderkündigungsrecht bestehen
Will der Vermieter eine Mieterhöhung, ein Zustimmungsverlangen für eine Mieterhöhung in Richtung auf die ortsübliche Vergleichsmiete, dann besteht für Mieter die Möglichkeit, das Sonderkündigungsrecht wahrzunehmen, § 561 BGB.
Sonderkündigungsrecht bei Mieterhöhung für die Wohnung - Frist ist zu beachten
Ein bestehendes Sonderkündigungsrecht muss innerhalb der gesetzlich festgelegten Frist ausgeübt werden, nämlich bis zum Ende des zweiten Monats, nachdem die Mieterhöhung zugegangen ist.
- Ist der Mieterhöhung ganz oder teilweise zugestimmt worden, dann ist das Sonderkündigungsrecht verfallen.
- Weitere Einzelheiten und Beispiel:
Mietvertrag wegen Mieterhöhung kündigen
Mietvertrag wegen Mieterhöhung kündigen - Mieterhöhung ist nicht zu zahlen
Wurde von dem Sonderkündigungsrecht - rechtzeitig - Gebrauch gemacht, dann endet damit der Mietvertrag zum Ende des dann übernächsten Monats.
Beispiel:
Mietvertrag wegen Mieterhöhung kündigen
- Bis zum Ende dieser Sonderkündigungsfrist muss die vom Vermieter verlangte Mieterhöhung nicht bezahlt werden, ss bleibt bis zum Ende des Mietvertrags bei der bisherigen Miethöhe.
Zeitmietvertrag, befristeten Mietvertrag wegen Mieterhöhung für die Wohnung kündigen
Es kann sehr interessant sein, sich aus einem Mietvertrag zu lösen, an den man als Mieter eigentlich länger gebunden ist.
- Mieter haben die Möglichkeit, sich wegen einer Mieterhöhung aus einem Zeitmietvertrag, einem befristeten Mietvertrag wegen einer Mieterhöhung vorzeitig zu lösen, den Vertrag zu kündigen , es bestehen auch wetere Möglichkeiten:
Kündigung Zeitmietvertrag vor Vertragsende - Gründe für Mieter
Mietvertrag mit Kündigungsausschluss wegen Mieterhöhung kündigen
Ist in einem Mietvertrag ein Kündigungsausschluss vereinbart,
Kündigungsverzicht, Kündigungsausschluss im Wohnungsmietvertrag
dann kann der Vertrag wegen einer Mieterhöhung ebenfalls gekündigt werden.
Mietvertrag beenden wenn ein Kündigungsausschluss besteht
Mieterhöhung wegen einer Modernisierung - Sonderkündigungsrecht für Mieter besteht
Schon bei Erhalt einer Modernisierungsankündigung kann der Mietvertrag gekündigt werden.
Kündigung der Wohnung durch Mieter wegen Ankündigung einer Modernisierung
- Schickt der Vermieter eine Mieterhöhung wegen Umlage der Kosten für Modernisierungsmaßnahmen, dann haben Mieter auch das Sonderkündigungsrecht, allerdings nicht bei einer nur geringfügigen Mieterhöhung.
Die Mieterhöhung bei einem Staffelmietvertrag - es besteht kein Sonderkündigungsrecht
Das Sonderkündigungsrecht wegen einer Mieterhöhung besteht nicht, wenn eine Staffelmiete, ein Staffelmietvertrag vereinbart ist. Die Kündigung des Mietvertrages mit der ordentlichen Kündigungsfrist ist aber trotzdem möglich.
Mieterhöhung bei Indexmietvertrag - kein Sonderkündigungsrecht für Mieter
Mitteilung einer Indexmieterhöhung: bei einer Mieterhöhung wegen eines Indexmietvertrages besteht kein Sonderkündigungsrecht. Der Mietvertrag kann in diesen Fällen aber normal gekündigt werden, wenn kein zeitlicher Kündigungsausschluss besteht.
Erhöhung der Betriebskosten für die Wohnung - Sonderkündigungsrecht besteht nicht
Durch die Erhöhung der Betriebskosten erhöht sich zwar die Gesamtmiete - aber es besteht deshalb kein Sonderkündigungsrecht.
Kann die Wohnung nicht zum Ende der Sonderkündigungsfrist zurückgeben werden, so kann der Vermieter eine höhere Nutzungsentschädigung bekommen.
Redaktion
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