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Modernisierung schränkt Nutzung der Wohnung ein - Mietminderung

Werden für die Modernisierung des Hauses oder der Wohnung Arbeiten ausgeführt, und kommt es dadurch zu Gebrauchseinschränkungen der Mietwohnung, dann kann ein Anspruch auf Mietminderung bestehen.

Durch Modernisierungsarbeiten wird Nutzung der Wohnung eingeschränkt - Mietminderung

Ein Anspruch auf Mietminderung besteht, wenn der Gebrauch der Wohnung eingeschränkt ist, dann liegt ein Mangel vor.

  • Der Mietminderungsanspruch beginnt, sobald der Vermieter von der Gebrauchseinschränkung weiß, und endet erst dann, wenn die Einschränkung beseitigt ist.
  • Wie hoch eine Mietminderung ausfällt, hängt davon ab, wie stark der Gebrauch beeinträchtigt ist. Ganz unerhebliche Beeinträchtigungen werden nicht berücksichtigt,

Mieter muss Modernisierung dulden - Mietminderung ist trotzdem möglich

Das gilt auch, wenn es sich um Modernisierungsarbeiten handelt, und zwar auch dann, wenn der Mieter durch ein Urteil zur Duldung der Modernisierung verpflichtet ist.

Die Verurteilung zur Duldung bedeutet nur, dass der Mieter die Arbeiten nicht verhindern darf.

Hinweis


Wird ausschließlich eine energetische Modernisierung durchgeführt, dann ist für die ersten drei Monate eine Minderung ausgeschlossen.
Energetische Modernisierung - Mietminderung eingeschränkt

Gebrauchseinschränkung der Wohnung durch Modernisierungsarbeiten dem Vermieter mitteilen

Obwohl solche Arbeiten vom Vermieter selbst in Auftrag gegeben werden, sollte möglichst der Vermieter nachweisbar über die Gebrauchsbeeinträchtigungen informiert werden, ebenso wenn im Verlauf der Arbeiten noch Verschlechterungen hinzukommen.

Mangelanzeige an den Vermieter

Hinweis


  • Die Mietzahlung sollten Sie dann sofort unter Rückforderungsvorbehalt stellen.
  • Protokollieren Sie sorgfältig die Beeinträchtigungen und kümmern Sie sich um Zeugen, die das bestätigen können.

Redaktion


Hinweis

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