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Ratgeber Untervermietung
Unsere eBooks bieten strukturierte Informationen, für Untermieter und Untervermieter.
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Rechte der Hauptmieter 2,99 € - Untervermieten als Mieter
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Modernisierung schränkt Nutzung der Wohnung ein - Mietminderung
Kommt es durch die Modernisierung des Hauses oder der Wohnung zu erheblichen Gebrauchseinschränkungen der Mietwohnung, dann kann für Mieter ein Anspruch auf Mietminderung bestehen.
Durch Modernisierungsarbeiten wird Nutzung der Wohnung eingeschränkt - Mietminderung
Ein Anspruch auf Mietminderung besteht, wenn der Gebrauch der Wohnung erheblich eingeschränkt ist, dann liegt ein Mangel vor. Das kann auch durch Modernisierungsarbeiten eintreten.
- Der Mietminderungsanspruch beginnt, sobald der Vermieter von der Gebrauchseinschränkung weiß, und endet erst dann, wenn die Einschränkung beseitigt ist.
- Wie hoch eine Mietminderung ausfällt, hängt davon ab, wie stark der Gebrauch beeinträchtigt ist. Nur unerhebliche Beeinträchtigungen berechtigen nicht zu einer Mietminderung.
Mietwohnung hat erhebliche Mängel - Nutzung beeinträchtigt?
Ausnahme für Mietminderung bei energetischer Sanierung
Bei einer energetischen Sanierung ist das Minderungsrecht in den ersten drei Monaten eingeschränkt. Wird ausschließlich eine energetische Modernisierung durchgeführt, dann ist für die ersten drei Monate eine Minderung ausgeschlossen.
Energetische Modernisierung - Mietminderung eingeschränkt
Mieter muss Modernisierung dulden - Mietminderung ist trotzdem möglich
Ist der Mieter durch ein rechtskräftiges Urteil zur Duldung der Modernisierung verpflichtet ist, dann müssen die Maßnahmen selbstverständlich geduldet werden.
Die Verurteilung zur Duldung bedeutet nur, dass der Mieter die Arbeiten nicht verhindern darf.
- Auch wenn eine Pflicht zur Duldung besteht, die Arbeiten aber zu Beeinträchtigungen führen, ist nach dem Gesetz klar ein Minderungsanspruch gegeben, so das Landgericht Berlin einstimmig in einem Hinweisbeschluss
LG Berlin: Mietminderung wegen Modernisierungsarbeiten.
Gebrauchseinschränkung der Wohnung durch Modernisierungsarbeiten dem Vermieter mitteilen
Obwohl Modernisierungsarbeiten vom Vermieter selbst in Auftrag gegeben werden, der Vermieter also wissen könnte, dass Beeinträchtigungen eintreten, sollte möglichst der Vermieter nachweisbar über die Gebrauchsbeeinträchtigungen informiert werden, ebenso wenn im Verlauf der Arbeiten noch Verschlechterungen hinzukommen.
Mangelanzeige an den Vermieter
- Die Mietzahlung sollten Sie dann sofort unter Rückforderungsvorbehalt stellen.
- Protokollieren Sie sorgfältig die Beeinträchtigungen und kümmern Sie sich um Zeugen, die das bestätigen können.
Redaktion
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