​​​​​​​eBooks
Ratgeber Untervermietung
Unsere eBooks bieten strukturierte Informationen, für Untermieter und Untervermieter.
- Untermietvertrag:
Rechte der Untermieter,
Rechte der Hauptmieter 2,99 € - Untervermieten als Mieter
3,49 € - Streit mit Vermieter wegen Untervermietung 3,49 €
- Kündigung des Untermietvertrags 3,49 €
Leseproben und Bestellung:
​​​​​​​eBook Reader sind kostenlos erhältlich.
Fachkundige Autoren
- Veröffentlichen Artikel
- Zeigen ihr Fachwissen
- Haben eine Autorenseite​​​​​​​
Mietminderung bei Modernisierung der Wohnung
Ist durch Modernisierungsarbeiten die Nutzung der Wohnung nicht möglich bzw. deutlich eingeschränkt, dann kann für Mieter eine Mietminderung berechtigt sein.
Mietminderung bei Einschränkung des Gebrauchs der Wohnung
Ist die Nutzung der Wohnung eingeschränkt, dann ist nach dem Gesetz die Miete gemindert, § 536 BGB.
Allerdings liegt nur dann ein Mangel vor, wenn die Nutzungsbeeinträchtigung erheblich ist.
Bei einem erheblichen Mangel kann eine Mietminderung durchgeführt werden.
Mängel - Nutzung beeinträchtigt?
Mieter können Mietwohnung wegen Modernisierungsarbeiten nicht normal nutzen
Modernisierungsarbeiten, die im Haus oder in der Wohnung durchgeführt werden, können zu Beeinträchtigungen der Nutzung der Wohnung für Mieter führen. Zum Beispiel kann während der Arbeiten vielleicht das Treppenhaus nur eingeschränkt genutzt werden, es kommt zu starken Lärm- und Staubbelastungen, oder es werden innerhalb der Wohnung selbst Arbeiten ausgeführt, die den Gebrauch der entsprechenden Räume zeitweise erheblich einschränken.
Modernisierung ist zu dulden - Mietminderung wegen Modernisierung ist trotzdem möglich
Ein Vermieter hatte argumentiert, der Mieter sei durch ein Urteil zur Duldung der Modernisierung verpflichtet worden. Er könne daher keine Mietminderung für die Einschränkungen verlangen, die die Durchführung der Modernisierung mit sich bringt.
Das ist nicht richtig, entschied das Landgericht Berlin einstimmig in einem Hinweisbeschluss vom 29.01.2018 (Az. 65 S 194/17 ).
- Die Verurteilung zur Duldung bedeutet nur, dass der Mieter die Arbeiten nicht verhindern darf.
- Aber wenn die Arbeiten zu Beeinträchtigungen für Mieter führen, dann ist nach dem Gesetz ganz klar ein Minderungsanspruch gegeben.
Mietminderung während Modernisierungsarbeiten.
Nutzungsbeeinträchtigung der Wohnung wegen Modernisierung dem Vermieter mitteilen
Obwohl solche Arbeiten vom Vermieter selbst in Auftrag gegeben werden, sollten Mieter den Vermieter nachweisbar über die Gebrauchsbeeinträchtigungen informieren, ebenso wenn im Verlauf der Arbeiten noch wesentliche Verschlechterungen hinzukommen.
Mangelanzeige an den Vermieter.
- Wird ausschließlich eine energetische Modernisierung durchgeführt, dann gibt es während der ersten drei Monate keine Mietminderung.
Energetische Modernisierung - Mietminderung eingeschränkt
Die Miete sollten Sie dann sofort unter Rückforderungsvorbehalt stellen.
Redaktion
Durch Klick auf einen Tag erhalten Sie Inhalte zum Stichwort: