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Ratgeber Untervermietung
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Modernisierung - Sonderkündigungsrecht für Mieter
Hat der Vermieter eine Modernisierung angekündigt, dann haben Mieter in der Regel ein Sonderkündigungsrecht, können den Mietvertrag für die Wohnung kündigen.
Modernisierung - Sonderkündigungsrecht auch bei Zeitmietvertrag oder Kündigungsauschluss
Das Sonderkündigungsrecht besteht gemäß § 555e BGB.
- Das gilt auch, wenn Sie einen Mietvertrag auf einen festen Mietzeitraum geschlossen haben oder ein Kündigungsverzicht vereinbart ist.
Sonderkündigungsrecht des Mieters wegen Modernierung kann ausgeschlossen sein
Allerdings:
Soll die Modernisierung nur zu einer ganz geringfügigen Beeinträchtigung und Mieterhöhung führen, dann kann eine Kündigung ausgeschlossen sein.
Zur Beurteilung, ob ein Sonderkündigungsrecht besteht oder nicht, sollten Betroffene frühzeitig fachkundigen Rat in Anspruch nehmen.
Sonderkündigungsrecht - Kündigung der Wohnung wegen Modernisierung immer schriftlich
Die Kündigung muss schriftlich erfolgen, also mit Unterschrift im Original, und sie muss dem Vermieter zugestellt werden. Das sollten Sie auch nachweisen können.
- Sind mehrere Mieter Vertragspartner, müssen an der Kündigung alle Mieter beteiligt sein.
- Die Kündigung muss ausdrücklich auf die Ankündigung der Modernisierung Bezug nehmen.
Wie lange habe ich als Mieter wegen Modernisierung ein Sonderkündigungsrecht?
Das Sonderkündigungsrecht kann nur begrenzte Zeit in Anspruch genommen werden, und zwar bis zum Ende des Monats, der auf den Zugang der Modernisierungsankündigung folgt.
Modernisierung - Beispiel für Berechnung der Frist zur Sonderkündigung der Wohnung
Sie erhalten eine Modernisierungsankündigung am 6. Oktober.
Dann müssen Sie bis spätestens am 30. November gekündigt haben.
- Die Kündigung wirkt zum Ende des übernächsten Monats,
Die Frist wird vom Zugang der Modernisierungsankündigung aus berechnet.
Beispiel
Im vorstehenden Beispiel kann der Mietvertrag zum 31.12. des Jahres beendet werden.
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