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Wärmedämmung - Mieterhöhung und Energieeinsparung
Eine Mieterhöhung wegen Wärmedämmung der Fassade ist immer wirksam, wenn der Vermieter die Modernisierungsmieterhöhung berechnet und die nachhaltig erzielte Energieersparnis erläutert.
Modernisierung - Vermieter muss konkrete Energieersparnis für Mieterhöhung nicht angeben
Nach Auffassung des Bundesgerichtshofes braucht der Vermieter in der Mieterhöhungserklärung nicht anzugeben, in welchem Maß die Wärmedämmung den Verbrauch an Heizenergie verringert.
- Nachhaltig sei eine dauerhafte, überhaupt messbare Einsparung an Heizenergie.
- Der Energieeinsparungseffekt könne durch die Angabe der alten und neuen Wärmedurchgangskoeffizienten der renovierten Außenbauteile plausibel dargelegt werden.
Wärmedämmung - Energieeinsparung der Modernisierungsmaßnahme bestreiten, anzweifeln
Bestreitet der Mieter die behauptete Energieersparnis, muss der Vermieter gegebenenfalls in dem späteren Rechtsstreit über die Mieterhöhung den Umfang der zu erwartenden konkreten Energieeinsparung darlegen. Dabei wird der Mieter juristisch meist schlechte Karten haben. Im Regelfall verringert sich durch die angebrachte Wärmedämmung an der Fassade deren Wärmedurchlass.
Eigentlich lässt sich aber nur durch eine energetische Gesamtbetrachtung des Gebäudes seriös ermitteln, ob durch eine Wärmedämmung der Fassade wirklich Energie eingespart wird.
Fassadendämmung, Wärmedämmung - Modernisierungsmieterhöhung zu verhindern?
- Sie haben als Mieterin oder Mieter nur dann eine Chance, eine Mieterhöhung abzuwehren, wenn Sie darlegen können, dass für Ihre Wohnung aufgrund besonderer Umstände keine nennenswerte Energie eingespart wird.
- In Einzelfällen ist es durchaus schon gelungen, Richter davon zu überzeugen.
Mögliche Argumente sind zum Beispiel:
- Ist das Gebäude bereits mit dickem Außenmauerwerk, welches Kälte abhält, ausgestattet, besteht Klärungsbedarf, ob die Wärmedämmung eine weitere Energieersparnis bewirkt.
- Sind in dem Gebäude weiterhin Bereiche vorhanden, die zu Energieverlusten führen, wie ungedämmte Heiz-und Warmwasserleitungen, nicht gedämmte Kellerdecken und oberste Geschossdecken, Treppenhäuser mit einfachverglasten Fenstern und kältedurchlässige Hauseingänge, dann kann zweifelhaft sein, ob die Wärmedämmung an anderen Bauteilen tatsächlich Energie einspart.
- Lässt sich (ein Ausnahmfall) die Heizungsanlage technisch gar nicht an den verringerten Wärmebedarf des Gebäudes anpassen und verbraucht die Anlage weiterhin Energie wie zuvor, ist die Energieersparnis fraglich.
Kosten der Wärmedämmung stehen in keinem Verhältnis zur Energieeinsparung
Teilweise sieht es so aus, dass die Kosten der Wärmedämmung völlig außer Verhältnis zu den möglichen Einsparungen steht. Darauf soll es aber nach der bisher herrschenden Rechtsprechung nicht ankommen. Der Mieter, der auf fortbestehende energetische Schwachpunkte des Gebäudes nach erfolgter Wärmedämmung hinweist, kann zu einem Umdenken beitragen.
Die Umlage von Modernisierungskosten ist nicht von Ihrer Zustimmung als Mieter abhängig, sondern der Vermieter kann die Miete einseitig erhöhen. Lassen Sie sich daher frühzeitig beraten, wenn Sie die Berechtigung dieser Mieterhöhung angreifen wollen, notfalls müssen Sie selbst durch eine Klage vor Gericht dagegen vorgehen.
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