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Modernisierung der Mietwohnung, dem Haus zur Energieeinsparung
Verbesserungen an der Wohnung, dem Haus, die zur Einsparung von Energie führen, darf der Vermieter durchsetzen.
Modernisierungsmaßnahmen außerhalb der Mietwohnung kann der Vermieter auch ohne Zustimmung der Mieter ausführen.
Es gibt aber weitere Modernisierungsmaßnahmen, die der Energieeinsparung dienen - dann zur Einsparung von nicht erneuerbarer Primärenergie - oder zum Schutz des Klimas.
Auch solche Maßnahmen müssen Mieter meist dulden.
Ob Modernisierungsmaßnahmen zu einer Einsparung von Endenergie, zur Einsparung nicht erneuerbarer Primärenergie oder zum Klimaschutz führen, lässt sich nur schwer klären.
Wenden Sie sich bei Zweifeln an fachkundige Berater!
Energetische Modernisierung - Regelung im Gesetz - Erläuterung
Das Gesetz verlangt, dass durch die Modernisierung nachhaltig Endenergie eingespart wird. Nur dann handelt es sich um eine energetische Modernisierung, die ganz besonders begünstigt ist.
Modernisierungsmaßnahmen zur Energieeinsparung müssen angekündigt werden
Wurden diese Arbeiten nicht ordentlich angekündigt, können Mieter möglicherweise gegen die Ausführung der Arbeiten (außerhalb der Wohnung) vorgehen - das sollte für den Fall des Falles anwaltlich geprüft werden.
Modernisierungsmaßnahmen in der Wohnung zur Einsparung von Energie
- Modernisierungsmaßnahmen innerhalb der Wohnung - auch solche zur Energieeinsparung - müssen Sie nicht dulden, wenn sie nicht rechtzeitig und ausreichend genau angekündigt wurden.
Die Mieterhöhung sollte jedenfalls genau geprüft werden:
​​​​​​​Mieterhöhung nach Modernisierung - Überprüfung der Mieterhöhung
Modernisierungsmaßnahmen können zur Mietminderung berechtigen
Modernisierungsmaßnahmen, die den Gebrauch Ihrer Wohnung beeinträchtigen, berechtigen Sie grundsätzlich zu einer Mietminderung.
Wichtig ist, dass Sie die Beeinträchtigungen dem Vermieter (nicht nur der Handwerksfirma!) anzeigen - am besten schriftlich - und Ihre Mietzahlung - auch für den bereits laufenden Monat - unter Rückforderungsvorbehalt stellen.
Energetische Modernisierung - Mietminderung in den ersten drei Monaten eingeschränkt
Dienen die Maßnahmen der energetischen Modernisierung, dann entfällt in den ersten drei Monaten eine mögliche Mietminderung.
Es sollte im Einzelfall geprüft werden, ob diese Voraussetzung wirklich gegeben ist.
Energetische Modernisierung - Mietminderung eingeschränkt
Mietminderung bei energetischer Modernisierung trotzdem möglich?
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