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Vereinbarte Staffelmiete - weitere Mieterhöhung ausgeschlossen

Ist eine Staffelmiete wirksam vereinbart, dann erhöht sich die Miete automatisch gemäß den vereinbarten Erhöhungsschritten, wie sie im Mietvertrag oder einer späteren Vereinbarung stehen.

Staffelmiete - wirksam vereinbart?

Eine Staffelmiete soll die Miete in bestimmten Abständen automatisch erhöhen. Das kann im Mietvertrag, aber auch in einer späteren Vereinbarung zwischen Mieter und Vermieter festgelegt werden.

Die Vereinbarung einer Staffelmiete ist nur wirksam, wenn sie bestimmten Regeln im Gesetz,  § 557a BGB, entspricht.

Vereinbarung über Staffelmiete wirksam?

Liegt die Wohnung in einem Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt, in dem schon bei Abschluss des Mietvertrages die Mietpreisbremse galt, dann kommt es auch darauf an, ob die erste vereinbate Miete oder eine der festgelegten Staffeln die Grenze der Mietpreisbremse (ortsübliche Vergleichsmiete zuzüglich maximal 10 %) überschreitet. Ist das der Fall, sollte eine Rüge erhoben werden.

Staffelmiete und Mietpreisbremse

Staffelmietvertrag - Mieterhöhung bei Staffelmietvereinbarung ist ausgeschlossen

Bei wirksamer Vereinbarung kommt es nicht darauf an, ob die Mieten anderer Wohnungen schneller steigen, die ortsübliche Vergleichsmiete sich erhöht. Aber über die vereinbarte Staffel hinausgehend hat der Vermieter während der Laufzeit einer Staffelmietvereinbarung (Staffelmiete) keine Mieterhöhungsmöglichkeit.

Staffelmietvertrag - Mieterhöhungen wegen Modernisierung sind ausgeschlossen

Auch wenn der Vermieter eine Modernisierung durchführt, so darf er, wenn eine Staffelmiete vereinbart ist, während der Laufzeit der Vereinbarung keine Mieterhöhung wegen der Umlage von Modernisierungskosten vornehmen. Dies ist gesetzlich geregelt, § 557a Abs. 2 BGB

Auslauf der Staffelmiete - Vermieter will Modernisierungsmieterhöhung nachholen

Während der Laufzeit der Staffelmiete verbietet das Gesetz eine Mieterhöhung wegen Modernisierung.
Vermieter können eine Modernisierungsmieterhöhung, die Umlage von Modernisierungskosten, für eine vorgenommene Modernisierungsmaßnahme nicht gegenüber Mietern geltend machen.

Eine Staffelmietvereinbarung soll dem Mieter langfristig Mietsicherheit geben, der Vermieter darf eine solche Mieterhöhung deshalb auch nicht nach dem Ende der Staffelmietvereinbarung nachholen.

Bei einem Staffelmietvertrag kann der Vermieter die Betriebskosten erhöhen, anpassen

Möglich ist, dass sich die Heizkosten, die Warmwasserkosten und die kalten Betriebskosten erhöhen.




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