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Vereinbarte Staffelmiete - weitere Mieterhöhung ausgeschlossen
Ist eine Staffelmiete wirksam vereinbart, dann wird die Miete gemäß den vereinbarten Erhöhungsschritten gemäß Vertrag erhöht.
Staffelmietvertrag - Mieterhöhung bei Staffelmietvereinbarung ist ausgeschlossen
Sonstige Mieterhöhungsmöglichkeiten hat der Vermieter während der Laufzeit einer Staffelmietvereinbarung nicht.
Staffelmietvertrag - Auch Mieterhöhungen wegen Modernisierung sind ausgeschlossen
- Auch wenn der Vermieter eine Modernisierung durchführt, so darf er, wenn eine Staffelmiete vereinbart ist, während der Laufzeit der Vereinbarung keine Mieterhöhung wegen der Umlage von Modernisierungskosten vornehmen. Dies ist gesetzlich geregelt.
- Er darf eine solche Mieterhöhung auch nicht nach dem Ende der Mietstaffel nachholen.
Bei einem Staffelmietvertrag kann der Vermieter die Betriebskosten erhöhen, anpassen
können sich nur die Heizkosten, die Warmwasserkosten und die kalten Betriebskosten erhöhen.
- Kalte Betriebskosten:
Betriebskostenpauschalen und Betriebskostenvorschüsse - wenn sie vereinbart sind - können erhöht werden. - Warme Betriebskosten, also Kosten für Heizung und Warmwasser:
Vorschüsse (und Pauschalen) - wenn sie vereinbart sind - können durch den Vermieter erhöht werden.
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