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Ratgeber Untervermietung
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Modernisierungsmieterhöhung bei Staffelmietvertrag möglich?
Im Mietvertrag der Wohnung ist zwischen dem Vermieter und dem Mieter eine Staffelmiete vereinbart. Führt der Vermieter Modernisierungsmaßnahmen aus, kann dann bei einem Staffelmietvertrag wegen der Modernisierung eine Modernisierungsmieterhöhung erfolgen?
Mieterhöhung wegen Modernisierung, wenn eine Staffelmiete vereinbart ist
Der Grundgedanke für eine Staffelmietvereinbarung ist der, dass Mieter und Vermieter für einen gewissen Zeitraum Planungssicherheit haben wollen:
Beide Seiten wissen verbindlich, um welchen Betrag die Miete für die Wohnung wann steigt.
Mietvertrag mit Staffelmietvereinbarung - was ist eine Staffelmiete?
- Das Gesetz regelt deshalb in § 557a Abs.2 BGB, dass während der Laufzeit der Staffelmiete eine sonstige Mieterhöhung nur zulässig ist, wenn sich die Betriebskosten verändern.
Staffelmiete und weitere Mieterhöhung - nur Betriebskosten. - Das bedeutet, dass während der Laufzeit der Staffelmietvereinbarung keine sonstigen Mieterhöhungen möglich sind, auch nicht wegen einer durchgeführten Modernisierung.
Mieterhöhung wegen Modernisierung - nach Auslaufen, Ende der Staffelmietvereinbarung
Ein Vermieter kann auf den Gedanken kommen, er könne wegen der erfolgten Modernisierung die Mieterhöhung nach dem Ende der Staffelmietvereinbarung nachholen, dem Mieter eine Modernisierungsmieterhöhung schicken.
Urteil zu Modernisierungszuschlag und Staffelmietvereinbarung für Mietwohnung
Ãœber einen solchen Fall hatte das Landgericht Berlin zu befinden und urteilte:
- Eine Mieterhöhung wegen Modernisierung darf auch nach dem Ende, dem Auslauf der Staffelmietvereinbarung nicht nachgeholt werden.
LG Berlin: Modernisierungsmieterhöhung kann nicht nachgeholt werden.
Vermieter bleibt an Staffelmietvereinbarung gebunden
Der Vermieter ist auf Grund der Staffelmietvereinbarung an seine Entscheidung gebunden, er kann die Modernisierungskosten auch nicht später auf den Mieter umlegen, auch nachdem die Staffelmietvereinbarung ausgelaufen ist und der Mietvertrag fortgesetzt wird.
Dem Vermieter steht es frei, ob er eine Staffelmiete vereinbart, oder ob er sich die gesetzlichen Möglichkeiten offen hält und keine Staffelmiete vereinbart, um dann z.B. auch im Falle einer Modernisierung die Miete zu erhöhen.
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Redaktion
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