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Ratgeber Untervermietung
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Schönheitsreparaturen - sind Heizkörper, Heizungsrohre zu streichen?
Ist die Durchführung von Schönheitsreparaturen wirksam auf den Mieter übertragen, dann kommt es bei der Wohnungsrückgabe häufiger darüber zu Meinungsverschiedenheiten, ob Mieter das Streichen von Heizkörpern und Heizungsrohren ausführen müssen.
Heizkörper und Heizungsrohre gehören zu den Schönheitsreparaturen
In § 28 Abs. 4 der Zweiten Berechnungsverordnung sind für mögliche Schönheitsreparaturen Heizkörper und Heizungsrohre aufgeführt - d.h. ein Streichen kann,
- je nach dem "Grad der Abnutzung" (z.B. bei Vergilbung) erforderlich sein.
Mieter sollten immer prüfen, ob die im Mietvertrag enthaltene Regelung zur Übernahme von Schönheitsreparaturen wirksam ist.
Ist dies nicht der Fall, dann ist die Renovierung ggf. nicht erforderlich:Mieter im Mietvertrag wirksam zur Renovierung verpflichtet?
Wohnung unrenoviert übernommen - keine Renovierung durch Mieter
Im Haushalt des Mieters wurde geraucht - vergilbte Heizkörper, Heizungsrohre als Folge
Vergilbte Heizkörper und Heizungsrohre können z.B. vorkommen, wenn im Haushalt geraucht wurde, und dadurch dann zu den auszuführenden Schönheitsreparaturen gehören.
Vermieter verlangt Streichen von Heizkörpern und Heizungsrohren für die Wohnungsrückgabe
Besteht Uneinigkeit wegen der Ausführung dieser Arbeiten, und kommt es deswegen zum Streit vor Gericht, dann wird in der Regel ein Gutachter beauftragt.
Dieser stellt dann fest, ob die Arbeiten tatsächlich erforderlich sind.
- ​​​​​​​Wer den Streit (überwiegend) verliert, muss mit hohen Prozesskosten rechnen.
Ordnungsgemäßes Streichen von Heizkörpern und Heizungsrohren für Schönheitsreparatur
Mieter schulden für den Fall des Falles eine Ausführung in mittlerer Art und Güte:
Schönheitsreparaturen fachgerecht ausführen - mittlere Art und Güte
- Für das Streichen sind zugelassene (neutrale) Heizkörperlacke zu verwenden.
Streichen von Heizungsrohren mit Wandfarbe - keine sachgemäße Schönheitsreparatur
Über den Wänden verlaufende Heizungsrohre dürfen nicht mit Wandfarbe gestrichen werden, denn dies ist in jedem Fall unsachgemäß, und der Vermieter hätte Anspruch auf die Durchführung einer fachgerechten Renovierung bzw. Schadenersatz - wenn im Rahmen der Nachfrist die unsachgemäße Renovierung nicht nachgebessert wird:
Schönheitsreparaturen, Renovierung - Nachfrist für Ausführung
Schönheitsreparaturen bei modernen, einbrennlackierten Heizkörpern - oft genügt die Reinigung
Bei modernen, vom Hersteller einbrennlackierten (pulverbeschichteten) Heizkörpern, genügt in aller Regel die Reinigung der Oberfläche. Dafür reicht oft Wasser und Seife.
Zeigt sich eine Vergilbung, dann soll eine Reinigung mit Backofenspray eine Möglichkeit für das Entfernen sein.
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