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Schaden durch Rauchen in Mietwohnung - Pflicht zur Renovierung?
Wenn eine Wohnung mit Abnutzungen zurückgegeben wird, die durch Rauchen verursacht sind, dann kann daraus eine Renovierungspflicht für Mieter entstehen.
- Die Renovierung muss ggf. auch dann ausgeführt werden, wenn wegen einer unwirksamen Klausel zu den Schönheitsreparaturen gar keine Renovierung erforderlich wäre.
Schäden durch Rauchen in der Mietwohnung - Substanzschäden vom Verursacher zu beseitigen
Der Vermieter kann, wenn durch das Rauchen Substanzschäden in der Wohnung verursacht wurden, Schadenersatz gegen den Verursacher bzw. den verantwortlichen Mieter durchsetzen - selbst dann, wenn die mietvertragliche Vereinbarung über die Schönheitsreparaturen unwirksam ist.
Der Bundesgerichtshof geht in Fällen einer unwirksamen Vereinbarung über die Schönheitsreparaturen immer von einer bestehenden Renovierungspflicht des Mieters aus, wenn durch das Rauchen verursachte Abnutzungen nicht durch "normal übliche Renovierungsarbeiten" behoben werden können.
- Dies ist immer dann der Fall, wenn Substanzschäden in der Wohnung entstanden sind, z.B. müsste der Putz an den Wänden erneuert werden, z.B. Schadenersatz wegen vergilbter Türen.
Kurzer Mietvertrag, unwirksame Renovierungsklausel - Schäden durch Rauchen in der Wohnung
Dies bedeutet auch:
Wenn nach kurzer Mietdauer wegen Rauchens des Mieters eine Renovierung erforderlich ist und ist im Mietvertrag eine unwirksame Renovierungsklausel enthalten, so müsste der Mieter nicht renovieren
- wenn die durch das Rauchen entstandenen Abnutzungen in der Wohnung mit normalen Renovierungsarbeiten beseitigt werden können.
- Wenn Streit darüber entsteht, ist immer eine Beurteilung des Einzelfalls erforderlich. - Im Streitfall wird in der Regel ein Gutachter beauftragt:
Rechtsstreit mit dem Vermieter - Oft wird ein Gutachter beauftragt
Das kann für denjenigen zu hohen Prozesskosten führen, der den Streit verliert.
Rauchen in der Mietwohnung - vertragsgemäßer Gebrauch, vertragsgemäße Nutzung
Nach Ansicht des Bundesgerichtshofs gehört das Rauchen in der Wohnung zum normalen vertragsgemäßen Gebrauch (normale Wohnnutzung) des Mieters.
Klauseln im Mietvertrag zum Rauchen - Rauchverbot
Eine Formulierung wie: "Bitte nicht rauchen" hat für den Mieter keine rechtliche Relevanz. Sie ist nur als Empfehlung zu verstehen.
Nur eine individuelle Vereinbarung (sogenannte „Nichtraucherabrede“) kann vielleicht ein Rauchverbot des Mieters in der Wohnung begründen.
Ob eine solche vertragliche Vereinbarung dann wirksam wäre, muss im Einzelfall geprüft werden.
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Redaktion
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