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Kurze Verjährung - Ansprüche des Mieters können schnell verjähren

Einige Ansprüche, die man als Mieter ggenüber dem Vermieter hat, verjähren schon nach sechs  Monaten.

Nach Eintritt der Verjährung - Ansprüche gegen den Vermieter kaum mehr durchzusetzen

Wenn sich der Vermieter auf Verjährung berufen kann, können Sie als Mieterin oder Mieter die entsprechenden Ansprüche meist überhaupt nicht mehr durchsetzen.

Normalerweise gilt für alle Ansprüche, die man als Mieter gegenüber dem Vermieter hat, die sogenannte Regelverjährung von drei Jahren (wann diese Verjährungsfrist zu laufen beginnt, muss man ggf. genauer prüfen).

Für bestimmte Ansprüche des Mieters gilt eine kurze Verjährungsfrist 

Bei bestimmten Ansprüchen wird eine kurze Verjährungsfrist angewendet:

  • Wenn Sie in die Wohnung erhebliche Einbauten eingebracht haben, können Sie einen Anspruch auf Wegnahme dieser Einbauten oder eine angemessene Zahlung haben.
  • Dasselbe gilt bei Wertsteigerungen, die sich gar nicht wegnehmen lassen, z.B. wenn Sie das Bad gefliest haben.
  • Auch für Schadenersatzforderungen gegen den Vermieter, wegen ausgeführten Schönheitsreparaturen, für die Ausführung der Mieter aber keine Verpflichtung hatte, gilt die kurze Verjährung: 
    Wohnungsrückgabe - unnötige Renovierung, Schadenersatz für Mieter 
  • Forderungen wegen Aufwendungsersatz

    Die dreijährige Verjährungsfrist gilt in einem laufenden Mietverhältnis auch für Aufwendungsersatz, wenn dem Mieter z.B. im Rahmen einer Instandsetzung oder Modernisierung Kosten entstanden sind, die der Vermieter auszugleichen hat
    - aber bei Beendigung des Mietvertrages gilt die kurze Verjährung.

  • Wenn der Vermieter bei Rückgabe der Wohnung eine Ausgleichszahlung verlangte - wegen angeblich noch offener Renovierungen - und es stellt sich später heraus, dass Sie rechtlich zur Renovierung gar nicht verpflichtet waren, können Sie diese Ausgleichszahlung zurückfordern.
Hinweis


In diesen vorgenannten Fällen gilt eine Verjährungsfrist von sechs Monaten

Sie beginnt mit der rechtlichen Beendigung des Mietvertrages (das kann abweichen von der tatsächlichen Rückgabe!).

Beispiel

Ist der Mietvertrag zum 31. Mai beendet worden,
läuft die Verjährungsfrist für derartige Ansprüche am 30. November ab.

Verjährung von Ansprüchen des Mieters bei Wechsel des Eigentümers

Achtung: Wenn es auf der Vermieterseite zu einem Eigentümerwechsel kommt, können Ansprüche gegenüber dem früheren Vermieter schon sechs Monate nach dessen Austrag aus dem Grundbuch verjähren.

Wie können Mieter verhindern, dafür sorgen, dass Verjährung eintritt?

Rechtzeitig vor Ablauf der Verjährungsfrist sollten Sie durch einen Antrag bei Gericht dafür sorgen, dass die Verjährung unterbrochen wird. Dadurch läuft die Frist erst einmal nicht mehr weiter ab.

Hinweis

Im Einzelfall kann es schwierig sein, genau festzustellen, wann die Verjährungsgfrist für einen Anspruch begonnen hat und wann er endet. Lassen Sie sich fachkundig beraten. Warten Sie keinesfalls bis kurz vor dem Ende der Verjährungsfrist, Ihren Anspruch geltend zu machen.


Redaktion


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