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Ratgeber Untervermietung
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Schäden in der Mietwohnung durch Katzen - Schadenersatz
Stellt sich z.B. bei der Wohnungsrückgabe heraus, dass die Katzen bzw. eine Katze des Mieters Schäden an der Wohnung verursacht haben, dann haften Mieter meist für solche Schäden, für den Vermieter Schadenersatz fordern können.
Schäden in der Wohnung durch Katzen verursacht - haftet die Versicherung?
In § 833 BGB ist geregelt, dass der Halter einer Katze für alle Schäden haftet, die das Tier verursacht.
Es ist möglich, dass die bestehende Privathaftpflichtversicherung die von einer Katze verursachten Schäden reguliert. Versicherungsbedingungen sind unterschiedlich: Die Regulierung von Schäden durch Kratzen an Tapeten, Türen können ausgeschlossen sein.
Beschädigung der Wohnung durch Katzenurin - Mieter muss Schadenersatz zahlen
Das Amtsgericht Bremen (Urteil vom 22.12.2014, Az. 19 C 479/13) entschied zu Gunsten eines Vermieters auf einen Schadenersatz in Höhe von rund 3.700 Euro.
Katzenurin hatte den Teppichboden, aber auch den darunter liegenden Dielenboden beschädigt. Das Gericht entschied, dass alle Beschädigungen, bis auf die am Teppichboden, vom Mieter zu bezahlen seien.
Katze beschädigt Teppichboden, Vermieter fordert Schadenersatz vom Mieter
- Der Teppichboden war nicht vom Mieter zu bezahlen, weil er schon ein Lebensalter von mehr als 10 Jahren hatte, abgewohnt war und der Vermieter sich einen Abzug "Neu für Alt" anrechnen lassen musste:
Abzug Neu für Alt im Mietrecht - Schadenersatz des Mieters geringer - In diesem Fall musste der Vermieter, wegen der abgelaufenen wirtschaftlichen Lebensdauer des Teppichbodens, diesen auf seine Kosten erneuern lassen:
Tabelle wirtschaftliche Lebensdauer - Schadenersatz bei Neu für Alt
Katze verkratzt Treppengeländer - Vermieter bekommt Schadenersatz
Der Handlauf eines Treppengeländers hatte deutliche Kratzspuren (bis zu 2,5 mm tief). Das Amtsgericht Berlin-Schöneberg (Az. 9 C 308/09) verurteilte den Mieter zu einem Schadenersatz in Höhe von rund 2.900 Euro.
Beschädigungen an der Mietwohnung durch Katzenhaltung
Kratzen an der Einrichtung, Tapeten, Türen und Türrahmen, zählt zum normalen, artgerechten Verhalten einer Katze.
Beschädigung an der Mietwohnung durch Katze kann ausnahmsweise normale Abnutzung sein
Ganz ausnahmsweise können Schäden in der Wohnung einer normalen und gewöhnlichen Abnutzung der Wohnung zugerechnet werden, wenn die Tier- bzw. Katzenhaltung erlaubt war.
- Die Beurteilung, ob und welche Beschädigungen einer normalen Abnutzung der Wohnung zugerechnet werden können, dann kein Schadenersatz zu zahlen wäre, ist immer eine Frage des Einzelfalls.
- Ist der Schaden nicht über eine bestehende Haftpflichtversicherung zu regeln, und kommt es darüber zum Streit, dann wird für die Klärung dieser Frage in der Regel ein Gutachter beauftragt. Wer den Streit verliert, hat dann auch (überwiegend) die Gutachterkosten zu zahlen:
Rechtsstreit mit dem Vermieter - oft wird ein Gutachter beauftragt
Redaktion
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