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Fliesenlack, Fliesenfarbe - Mieter lackieren Fliesen - Schadenersatz
Eine unschöne Fliesenwand kann natürlich renoviert werden, aber in den seltensten Fällen ist der Vermieter bereit, eine alte Fliesenwand zu erneuern.
Deshalb kommt es vor, dass Mieter zur Selbsthilfe greifen, alte, unschöne Fliesen mit Fliesenlack überstreichen.
Dies kann zu einem Schadenersatzanspruch führen, wenn die Fliesen die wirtschaftliche Lebensdauer nocht nicht erreicht haben.
- Bei sehr alten Fliesen kann der Vermieter, trotz Überstreichen, keinen Anspruch auf Schadenersatz haben.
Wollen Mieter selbst die Fliesen erneuern, dann handelt es sich um eine bauliche Veränderung, die der Vermieter genehmigen muss:
Überstreichen der Fliesen im Bad mit Fliesenlack ohne Genehmigung des Vermieters
Wurde das Überstreichen der Fliesen mit Lack nicht vom Vermieter genehmigt und besteht keine Regelung, dass der Anstrich bei Auszug nicht zu entfernen ist, so kann dies zu einem Schadenersatzanspruch des Vermieters führen
- - der Anspruch auf Schadenersatz ist ausgeschlossen, wenn die Fliesen sehr alt sind, keinen wirtschaftlichen Wert mehr haben.
Fliesenlack kann für die Rückgabe der Wohnung nicht einwandfrei entfernt werden
Der Vermieter kann nach Beendigung des Mietvertrages die Fliesen in der Mietwohnung erneuern, wenn es nicht gelungen ist, die aufgetragene Fliesenfarbe einwandfrei zu entfernen.
Oft ist die einwandfreie Entfernung des Lacks gar nicht möglich, und dann kann der ursprüngliche Zustand, auf den der Vermieter Anspruch hat, nicht wieder hergestellt werden.
Wohnungsrückgabe - Vermieter fordert Kosten für das Entfernen von Fliesenlack
Vermieter können den Kostenaufwand für eine professionelle Entfernung des Fliesenlacks als Schadenersatz vom Mieter verlangen.
- Ist das nicht möglich oder aus Kostengründen nicht vertretbar, dann sind die Kosten für die Neuverlegung von Fliesen die Grundlage für eine mögliche Schadenersatzforderung des Vermieters.
Wirtschaftliche Lebensdauer von Fliesen - Zeitwert mindert sich im Lauf der Jahre
Im Allgemeinen geht man davon aus, dass Fliesen eine wirtschaftliche Lebensdauer von bis zu 30 Jahren haben.
Der Vermieter muss den Nachweis über das Alter der Fliesen führen.
Tabelle wirtschaftliche Lebensdauer - Schadenersatz für Sachen bei Abzug Neu für Alt
Schadenersatz - Vermieter lässt durch Mieter beschädigte, überstrichene Fliesen erneuern
Eine Forderung des Vermieters, dass der Mieter die Kosten für neue Fliesen übernehmen soll, ist meist nicht durchsetzbar.
Mit Fliesenfarbe überstrichene Wandfliesen - Mieter muss keine neuen Fliesen bezahlen
Bei einer erforderlichen Erneuerung von älteren Fliesen
- müssen Mieter nicht den Neuwert bezahlen.
- Der Vermieter muss sich einen sogenannten Abzug "Neu für Alt"anrechnen lassen.
- Fliesen verlieren im Laufe der Jahre ihren wirtschaftlichen Wert.
Vom Mieter beschädigte Fliesen - Zahlung von Schadenersatz gemäß Zeitwert
Der Anspruch des Vermieters beschränkt sich in diesen Fällen auf einen zu berechnenden Zeitwert
- Je älter die Fliesen sind, desto geringer der Zeitwert, der als Schaden vom Mieter zu bezahlen ist.
Bei älteren Fliesen kann daher ggf. ganz wenig oder sogar kein Schadenersatz an den Vermieter zu zahlen sein.
Mieter hat einen Schaden verursacht - Wie den Zeitwert einer Sache berechnen?
Redaktion
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