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Fliesenlack, Fliesenfarbe - Mieter lackieren Fliesen - Schadenersatz
Eine unschöne Fliesenwand kann natürlich renoviert, erneuert werden, aber in den seltensten Fällen ist der Vermieter bereit, eine alte Fliesenwand zu erneuern, einen neuen Fliesenspiegel anzubringen.
Mieter lackieren alte Fliesen
Deshalb kommt es vor, dass Mieter zur Selbsthilfe greifen, alte, unschöne Fliesen mit Fliesenlack überstreichen.
Dies kann zu einem Schadenersatzanspruch des Vermieters führen, wenn die Fliesen die wirtschaftliche Lebensdauer nocht nicht erreicht haben, ein Zeitwert vorhanden ist.
- Bei sehr alten Fliesen kann es sein, dass der Vermieter, trotz Überstreichen, keinen Anspruch auf Schadenersatz hat.
- Die ist dann aber sehr vom Einzelfall abhängig, der Beurteilung des Gerichts im Streitfall.
​​​​​​​In einem älteren Urteil wurde z.B. entschieden, dass der Mieter für die Erneuerung 30 Jahre alter Fliesen noch 50 Prozent der Kosten zu tragen hat - es kann sich um sehr hochwertige Fliesen gehandelt haben, für die das Gericht von einer wirtschaftlichen Lebensdauer von 60 Jahren ausgegangen ist - ein Einzelfall.
Wollen Mieter selbst die Fliesen erneuern, dann handelt es sich um eine bauliche Veränderung, die der Vermieter genehmigen muss:
Überstreichen der Fliesen im Bad mit Fliesenlack ohne Genehmigung des Vermieters
Wurde das Überstreichen der Fliesen mit Lack nicht vom Vermieter genehmigt und besteht keine Regelung, dass der Anstrich bei Auszug nicht zu entfernen ist, so kann dies zu einem Schadenersatzanspruch des Vermieters führen
- - der Anspruch auf Schadenersatz ist ausgeschlossen, wenn die Fliesen sehr alt sind, keinen wirtschaftlichen Wert mehr haben.
Fliesenlack kann für die Rückgabe der Wohnung nicht einwandfrei entfernt werden
Der Vermieter kann nach Beendigung des Mietvertrages die Fliesen in der Mietwohnung erneuern, wenn es nicht gelungen ist, die aufgetragene Fliesenfarbe einwandfrei zu entfernen.
Oft ist die einwandfreie Entfernung des Lacks gar nicht möglich, und dann kann der ursprüngliche Zustand, auf den der Vermieter Anspruch hat, nicht wieder hergestellt werden.
Wohnungsrückgabe - Vermieter fordert Kosten für das Entfernen von Fliesenlack
Vermieter können den Kostenaufwand für eine professionelle Entfernung des Fliesenlacks als Schadenersatz vom Mieter verlangen.
- Ist das nicht möglich oder aus Kostengründen nicht vertretbar, dann sind die Kosten für die Neuverlegung von Fliesen die Grundlage für eine mögliche Schadenersatzforderung des Vermieters.
Wirtschaftliche Lebensdauer von Fliesen - Zeitwert mindert sich im Lauf der Jahre
Im Allgemeinen geht man davon aus, dass Fliesen eine wirtschaftliche Lebensdauer von bis zu 30 Jahren haben.
Der Vermieter muss den Nachweis über das Alter der Fliesen führen.
Tabelle wirtschaftliche Lebensdauer - Schadenersatz für Sachen bei Abzug Neu für Alt
Schadenersatz - Vermieter lässt durch Mieter beschädigte, überstrichene Fliesen erneuern
Eine Forderung des Vermieters, dass der Mieter die Kosten für neue Fliesen übernehmen soll, ist meist nicht durchsetzbar.
Mit Fliesenfarbe überstrichene Wandfliesen - welcher Schadenersatz ist vom Mieter zu zahlen?
Bei einer erforderlichen Erneuerung von älteren Fliesen müssen nicht die gesamten Kosten vom Mieter gezahlt werden:
- Mieter müssen nicht den Neuwert als Schadenersatz bezahlen.
Der Vermieter muss sich einen sogenannten Abzug "Neu für Alt"anrechnen lassen denn Fliesen verlieren im Laufe der Jahre ihren wirtschaftlichen Wert.
Vom Mieter beschädigte Fliesen - Zahlung von Schadenersatz gemäß Zeitwert
Der Anspruch des Vermieters beschränkt sich in diesen Fällen auf einen zu berechnenden Zeitwert
- Je älter die Fliesen sind, desto geringer der Zeitwert, der als Schaden vom Mieter zu bezahlen ist.
Bei sehr alten Fliesen kann daher ggf. ganz wenig, vielleicht sogar kein Schadenersatz an den Vermieter zu zahlen sein.
Mieter hat einen Schaden verursacht - Wie den Zeitwert einer Sache berechnen?
Redaktion
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