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Gesundheitsgefährdung - fristlose Kündigung Mietvertrag
Wenn das Wohnen in Ihrer Mietwohnung Ihre Gesundheit gefährdet, haben Sie das Recht zur fristlosen Kündigung des Mietvertrags.
- Voraussetzung für dieses Kündigungsrecht ist, dass nach dem gegenwärtigen Stand medizinischen Wissens objektiv die Sorge besteht, dass die weitere Wohnnutzung in absehbarer Zeit Ihre Gesundheit erheblich gefährdet, also Ihr körperliches Wohlbefinden beeinträchtigt wird.
Wodurch entsteht eine Gesundheitsgefährung für Mieter?
Hauptfälle hierfür sind Raumgifte und Umweltgifte, z.B. Lindan, PCP,
- das Vorliegen von Holzschutzmitteln, die giftige Dämpfe hervorrufen,
- Formaldehyd,
- Insektizide,
- starker Schimmelbefall.
Hier reicht nicht Ihre Befürchtung allein, sondern
- es muss nachweislich die konkrete und naheliegende Gefahr bestehen, dass die Wohnungsnutzer oder auch nur bestimmte Nutzer (z.B. Allergiker, Kleinkinder) deutliche und nachhaltige Gesundheitsschädigungen erleiden.
Als Mieter eine Gesundheitsgefährung nachweisen
In aller Regel ist im Streitfall, um die Gesundheitsgefahr nachweisen zu können, ein Sachverständigengutachten (ggf. auch ein Privatgutachten) erforderlich. Auch wenn Sie schon gesundheitliche Probleme haben, tun sich Mediziner schwer, nachzuweisen, dass Ihr Zustand tatsächlich auf die Mängel Ihrer Wohnung zurückzuführen ist.
Wenn es für bestimmte Belastungen verbindliche Standards oder Grenzwerte gibt, sind Messungen nötig (meist durch ein Fachlabor), um zu beweisen, dass diese Werte überschritten werden.
Wenn es keine solchen Standards gibt,
z.B. bei Asbestbelastung,
sind zusätzliche Feststellungen nötig:
Gesundheitsgefährdung, Gesundheitsschäden - Attest eines Arztes
Kündigung Mietvertrag wegen Gesundheitsgefährdung - Vermieter eine Abmahnung schicken
Bevor Sie kündigen, müssen Sie dem Vermieter eine Abmahnung schicken, ihm eine Frist setzen, damit er Abhilfe schaffen kann. Nur in extrem seltenen Fällen - wenn Abhilfe gar nicht möglich oder ein Abwarten sehr gefährlich wäre - kann eine Abmahnung entbehrlich sein.- Kommt es zum Prozess über die Kündigung, dann müssen Sie nachweisen können, dass der Zustand der Wohnung tatsächlich eine Gesundheitsgefahr darstellt, es ist dann in aller Regel ein Sachverständigengutachten erforderlich.
Wenn Sie sich in einer solchen Situation befinden, handeln Sie nicht auf eigene Faust, holen Sie fachkundigen Rat ein!
Eine Gesundheitsgefährdung kann auch bei baulichen Mängeln vorliegen, sehen Sie ggf. auch dort nach.
Redaktion
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