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Mietrechtsschutzversicherung will keinen Rechtsschutz gewähren
Haben Mieter eine Mietrechtsschutzversicherung abgeschlossen, so kann es vorkommen, dass die Versicherung den Rechtsschutz für eine mietrechtliche Streitigkeit nicht übernehmen will. Welche Gründe können bestehen?
Gründe, warum die Rechtsschutzversicherung keinen Versicherungsschutz gewähren will
Die Rechtsschutzversicherung kann eine Deckung verweigern,
- wenn ein Versicherungsfall noch gar nicht eingetreten ist
(z.B. befürchten Sie nur, dass der Vermieter modernisieren will) - wenn die Versicherung es für ausgeschlossen hält, dass Sie Recht bekommen,
- wenn der Versicherungsfall vor Abschluss des Versicherungsvertrages oder innerhalb einer vereinbarten Wartefrist eintritt,
- wenn der Versicherungsvertrag - z.B. durch Nichtzahlung der Prämie - vor dem Eintritt des Versicherungsfalles erloschen ist.
Ablehnung der Mietrechtsschutzversicherung - Argumente der Rechtsschutzversicherung prüfen
Schon bevor Sie eine Rechtsschutzanfrage bei der Versichrung einreichen, sollten diese Punkte geprüft werden. Erst recht aber, wenn die Rechtsschutzversicherung mitteilt, dass sie den Fall nicht übernimmt.
Übernahme Mietrechtsschutz - Anwalt sollte Antrag für Übernahme des Rechtsschutzes stellen
Ist Ihr Fall von Ihrem Rechtsanwalt genau genug geschildert worden, braucht die Versicherung noch mehr Informationen?
Oder ist die Versicherung der Meinung, Ihr Fall sei aussichtslos?
- Dann sollte ggf. noch einmal mit guten Argumenten nachgefragt werden.
Verweigerung von Mietrechtsschutz wegen Wartefrist
Oder ist Ihr Problem aufgetreten, bevor Sie überhaupt Mitglied Ihrer Rechtsschutzversicherung geworden sind, oder während der Wartezeit seit Beginn Ihrer Mitgliedschaft?
- Meist gilt eine Wartefrist von drei Monaten.
Bei manchen Versicherungen ist die Wartezeit sogar länger, bei anderen können Sie sich ggf. gegen Aufpreis ohne Wartezeit versichern. Falls Sie gerade die Rechtsschutzversicherung gewechselt haben, kann es auch so sein, dass Sie keine Wartezeit beim neuen Versicherer haben, oder der frühere noch eintreten muss.
- Die Versicherungsbedingungen müssen Sie unbedingt prüfen, denn möglicherweise haben Sie wegen Vorvertraglichkeit oder Wartezeit tatsächlich keinen Versicherungsschutz.
Redaktion
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