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Schornsteinfegerarbeiten in der Heizkostenabrechnung
Ist eine Wohnung an die Sammelheizung, zentrale Heizung mit oder ohne zentrale Warmwasserbereitung angeschlossen, dann gehören die Schornsteinfegerarbeiten zu den Heizkosten bzw. Warmwasserkosten.
Schornsteinfegerarbeiten als Betriebskosten
Schornsteine müssen regelmäßig gereinigt und überprüft werden. Die entsprechenden Kosten sind daher Betriebskosten. Wenn mietvertraglich vereinbart ist, dass der Mieter die Betriebskosten trägt, dann können auch die Schornsteinfegerkosten auf die Mieter umgelegt werden.
Sammelheizung, Zentralheizung, zentrale Warmwasserbereitung: Warme Betriebskosten
Die Kosten gehören zu den sogenannten warmen Betriebskosten, wenn über die Schornsteine die zentrale Heizung oder Warmwasserbereitung betrieben wird, und die jeweilige Wohnung an diese Heizung angeschlossen ist. Sie gehören dann in die Heizkostenabrechnung / Abrechnung über Warmwasserkosten.
Abrechnungsmaßstab für Schornsteinfegerkosten
Schornsteinfegerkosten werden dann teilweise als Grundkosten über die anteilige Fläche, teilweise mit den Verbrauchskosten auf die jeweilige Wohnung umgelegt.
Ein Vorwegabzug für Gewerbeflächen ist meist nicht nötig, weil Gewerbebetriebe hier meist keine besonders hohen Kosten verursachen.
Gibt es keine Zentralheizung, Sammelheizung, zentrale Warmwasserversorgung, oder ist die jeweilige Wohnung nicht daran angeschlossen, dann werden die Schornsteinreinigungskosten über die sogenannten kalten Betriebskosten umgelegt.
Redaktion
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