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Ratgeber Untervermietung
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Falsche Heizkostenabrechnung - Einsicht in Belege für Widerspruch?
Ist eine Abrechnung über die warmen Betriebskosten schon im Ansatz falsch oder falsch berechnet, dann können Mieter auch ohne Belegeinsicht die Heizkostenabrechnung angreifen, Widerspruch gegen die Abrechnung einlegen.
Heizkostenabrechnung der Wohnung enthält grobe Fehler - Anforderungen an die Abrechnung
Vermieter müssen über die Betriebskostenvorschüsse, Heizkostenvorschüsse jährlich abrechnen. Die Anforderungen an die Abrechnung von Heizkosten und Warmwasserkosten, die sogenannten warmen Betriebskosten sind in der Heizkostenverordnung festgelegt.
Nach dieser Verordnung müssen Kosten der Beheizung von Kosten der Warmwasserversorgung getrennt dargestellt und abgerechnet werden.
Heizkostenabrechnung - formelle Anforderungen für die Wirksamkeit
Heizkostenabrechnung - keine Trennung von Warmwasserkosten und Heizkosten
Das Landgericht Hamburg entschied durch Urteil vom 09.01.2018 (Az. 334 S 31/16) in diesem Streitfall (anders als zuvor das Amtsgericht) für den Mieter:
Es komme nicht darauf an, ob der Mieter Einsicht in die Belege genommen hat oder nicht,
- wenn die Abrechnung schon äußerlich sichtbar die Anforderungen der Heizkostenverordnung missachtet.
- Eine solche Abrechnung sei unwirksam, die Nachzahlungsforderung könne auf dieser Grundlage vom Vermieter nicht erhoben werden - die Belege spielten dann keine Rolle und es komme nicht auf die Belegeinsicht an.
Abrechnung warme Betriebskosten - Mieter haben immer das Recht auf Einsicht in Belege
Außer in solch klaren Fällen ist die Einsichtnahme in die Belege zu einer Betriebskostenabrechnung immer zu empfehlen.
Prüfung Heizkostenabrechnung durch Mieter - Belege, Verträge prüfen
Manche Gerichte meinen, Mieter können nur dann gegen eine Abrechnung vorgehen, wenn zuvor die Belege zur Abrechnung eingesehen wurden - Gerichte weisen dann Einwände der Mieter zurück, wenn eine Belegeinsicht nicht erfolgt ist.
Rechtzeitiger Widerspruch gegen die Heizkostenabrechnung der Mietwohnung - Frist
Auch wenn die Abrechnung grob fehlerhaft ist, müssen Sie Widerspruch erheben:
Widerspruch gegen Abrechnung über warme Betriebskosten
- Beachten Sie die gesetzliche Einwendungsfrist.
Heizkostenabrechnung - wann endet die Einwendungsfrist
Redaktion
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