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Heizkostenabrechnung Mietwohnung prüfen - Gründe für Widerspruch 

Erscheinen Ihnen die Heizkosten- und Warmwasserkosten in der Heizkostenabrechnung für Ihre Mietwohnung zu hoch, dann sollten Sie die Prüfung der Abrechnung in Erwägung ziehen. 

Oft prüfen die Mieter die Abrechnung nur dann, wenn im Ergebnis für die Abrechnung eine Nachzahlung zu leisten ist. 

Aber auch bei einem Guthaben kann sich die Überprüfung lohnen, denn bei erfolgreichen Einwänden kann das Guthaben deutlich höher sein: 
Heizkostenabrechnung - Zweifel wegen Forderung, niedriges Guthaben? 

Hinweis


Für einen Widerspruch ist es in den meisten Fällen erforderlich, dass die Belege zur Abrechnung eingesehen werden:
Heizkostenabrechnung, Warmwasserkosten - Belege, Verträge einsehen .

Nur in Ausnahmefällen könnte die Belegeinsicht nicht erforderlich sein:
Heizkostenabrechnung grob fehlerhaft - Belege prüfen erforderlich? 

Überprüfung der Nebenkostenabrechnung für die warmen Betriebskosten

Sie sollten prüfen:

Gewerbe, Läden - Vorwegabzug bei warmen Betriebskosten in der Betriebskostenabrechnung

Liegt Ihre Wohnung in einer Immobilie, zu der nicht nur Wohnräume (sondern z.B. Läden, Betriebe, Gastronomie) gehören, die einen höheren Wärmeverbrauch, Warmwasserverbrauch haben?

Ein Vorwegabzug in der Betriebskostenabrechnung wegen erhöhter warmer Betriebskosten kann ggf. gefordert werden, wenn sich im Haus z.B. eine Physiotherapie befindet, die auch medizinische Bäder anbietet, oder sogar ein Bad für Bewegungsbäder unterhält.

Hinweis


Beachten Sie bitte:
Wenn Sie einen Nachzahlungsbetrag bezahlen oder verrechnen ohne zugleich (nachweisbar, am besten schriftlich) einen Vorbehalt zu erklären, dann könnte das so ausgelegt werden, dass Sie die Abrechnung anerkennen:  
Betriebskostenguthaben mit Miete, Forderung des Vermieters verrechnen 

Viele Einzelheiten werden Sie selbst nicht einschätzen können.

Nehmen Sie frühzeitig fachlichen Rat in Anspruch. Wenn Sie zur Beratung nicht nur die aktuelle Abrechnung mitnehmen, sondern auch Ihren Mietvertrag und die Abrechnung des Vorjahres, können Sie sich doppelte Wege sparen!



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