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Angefragter Suchbegriff: Einwendungen
Es wurden 27 Suchergebnisse gefunden:
Wenn Sie mit Ihrer Heizkosten- und Warmwasserkostenabrechung nicht zufrieden sind, die berechneten Kosten Ihnen zu hoch erscheinen, so beachten Sie die Einwendungsfrist. Sie müssen alle Ihre Einwendungen innerhalb von zwölf Monaten
Wenn  Sie Einwendungen gegen Ihre Betriebskostenabrechnung haben, müssen Sie die innerhalb eines Jahres dem Vermieter mitteilen: Betriebskostenabrechnung - häufige Fehler, Gründe für Widerspruch Frist für Einwendungen gegen
Befinden sich im Haus nicht nur Wohnungen, sondern auch Praxen, Läden, Betriebe (z.B. Wäscherei, Physiotherapie, Sauna), Gastronomie o.ä., dann kann es erforderlich sein, dass vom Vermieter ein Vorwegabzug für die gewerblich genutzten Räume
Ergeben sich aus Ihrer Heizkosten- und Warmwasserkostenabrechnung Unklarheiten, Zweifel, dann beachten Sie immer die Einwendungsfrist für einen Widerspruch wegen möglicher Fehler. Unstimmigkeiten, Fehler in der Heizkostenabrechnung
Die Abrechnung über Nebenkosten ergibt eine Nachzahlungsforderung und Sie haben Zweifel ob die Betriebskostenabrechnung in Ordnung ist, bzw. sind damit nicht einverstanden? Betriebskostenabrechnung - Kosten haben sich deutlich erhöht. Auskunft
Es kommt für den Beginn der 12-monatigen Frist darauf an, wann Mieter die Heizkostenabrechnung und / oder die Abrechung für Warmwasserkosten der Wohnung erhalten haben. Einwendungsfrist für Widerspruch gegen die Heizkostenberechnung unbedingt
Sie haben eine Abrechnung über Nebenkosten erhalten, die mit einer Nachzahlungsforderung endet, und Sie sind damit nicht einverstanden? Nachzahlungsforderung Heizkosten - Kündigungsrisiko beachten Nachzahlungsforderungen aus einer
Betriebskostennachzahlung - Unter Vorbehalt der Rückforderung zahlen Wenn Vermieter eine Betriebskostennachzahlung fordern, so sollte bei Zweifeln an der Höhe, bzw. wenn Sie prüfen lassen wollen, ob manche Positionen überhaupt berechnet werden dürfen, die Abrechnung immer unter dem Vorbehalt der
Der Vermieter kann die Vorauszahlungen für warme Betriebskosten erhöhen, wenn die Abrechnung ergibt, dass die bisherigen Vorauszahlungen die Kosten nicht decken. Die Höhe der Vorauszahlungen ist zunächst im Mietvertrag oder in einer
Für die Überprüfung von Abrechnungen über Betriebskosten kann nicht nur Einsicht in Belege (Rechnungen, Zahlbelege) verlangt werden. Auch die Verträge, auf denen die Leistungen beruhen, sind in manchen Fällen vom Vermieter
Der Vermieter kann eine Pauschale für die Zukunft erhöhen, wenn er darlegt, dass die bisher gezahlte Pauschale die Kosten nicht deckt. Hinweis Ebenso kann der Mieter, wenn die Pauschale zu hoch ist, Kosten gesunken sind, eine Anpassung, also
Mieter haben das Recht, sich die zu der Betriebskostenabrechnung gehörenden Belege vorlegen zu lassen, diese zu prüfen. Die Prüfung der berechneten Betriebskosten ist auch anhand zur Verfügung gestellter digitaler Belege möglich. Prüfung
Wenn die Abrechnung zu dem Ergebnis kommt, dass Sie eine Nachzahlung leisten müssen, dann möchten Sie vielleicht prüfen ob das in Ordnung ist? Die Abrechnung kann formal korrekt sein und auch rechtzeitig bei Ihnen ankommen, dennoch kann
Werden vom Mieter Vorschüsse für Heizkosten und ggf. Warmwasserkosten gezahlt, dann muss der Vermieter jährlich, bzw. entsprechend der vereinbarten Abrechnungsperiode, darüber abrechnen, ob die vom Mieter gezahlten Vorauszahlungen
Hat der Vermieter Betriebskosten abgerechnet, die für die Abrechnung und Umlage auf den Mieter nicht erlaubt sind, dann können diese, bis auf wenige Ausnahmen, meist nur noch zurückgefordert werden, wenn rechtzeitig innerhalb der
In größeren oder mehrteiligen Wohnanlagen ist die Abrechnung der Heiz- und Warmwasserkosten oft kompliziert. Da aus den eingestellten Gesamtkosten, meist über die Größe der Grundflächen, die Grundkosten der einzelnen Wohnungen errechnet
Sie haben eine Abrechnung über Nebenkosten (Betriebskostenabrechnung) erhalten, die mit einer Forderung oder einem niedrigen Guthaben endet, Sie haben aber dennoch Zweifel, weil Ihrer Meinung nach ein zu niedriges Guthaben bzw. aus
Der Mieter hat nach Erhalt der Betriebskostenabrechnung die vom Vermieter in Rechnung gestellte Nachzahlung geleistet, trotz Zweifel an der Höhe der Nachforderung. Dann entschließt er sich, die Abrechnung überprüfen zu lassen - die
Bei Zweifeln, ob die Betriebskostenabrechnung des Vermieters in Ordnung ist, sollten Mieter in Erwägung ziehen, die Abrechnung professionell prüfen zu lassen. Es ist nicht unbedingt leicht, Abrechnungen ohne Fachkenntnisse zu prüfen. Als
Überweist ein Vermieter aus der Betriebskostenabrechnung das von ihm errechnete Guthaben, und nimmt der Mieter die Überweisung an, dann bedeutet dies nicht, dass damit der Mieter die falsche Betriebskostenabrechnung anerkannt hat. Der
Das Recht des Mieters, Einsicht in die Unterlagen zu Betriebskostenabrechnungen zu nehmen, umfasst auch die Zahlungsbelege. Jährliche Abrechnung über Betriebskosten der Mietwohnung Zahlen die Mieter Vorschüsse für Betriebskosten, also für
Im Mietvertrag kann vereinbart werden, dass Mieter als Mietsicherheit für das Mietverhältnis eine Privatbürgschaft stellen - das bedeutet, dass eine Privatperson eine Bürgschaft zu Gunsten des Vermieters stellt. Im Mietvertrag ist
Zu den umlagefähigen Betriebskosten einer Wohnung gehört auch das sogenannte Niederschlagswasser. Oberflächenentwässerung, Niederschlagswasser gehört zu den Betriebskosten Gemäß der Betriebskostenverordnung, § 2 Nr. 3 können die
t Wenn Sie die Belege zu Ihrer Heizkostenabrechnung beim Vermieter einsehen wollen, sollten Sie möglichst vorher überlegen und ggf. Rat einholen, welche Belege Sie verlangen wollen. Betriebskosten prüfen - Mieter haben weitgehende
Werden Mietwohnungen zentral mit Heizwärme und/oder mit Warmwasser versorgt, dann ist durch die Heizkostenverordnung grundsätzlich vorgeschrieben, dass der Gebäudeigentümer oder der Eigentümer einer vermieteten Eigentumswohnung den
Heizkosten und Warmwasserkosten werden bei Mehrfamilienhäusern aufgeteilt in Grundkosten und Verbrauchskosten, nach einem festgelegten Verteilerschlüssel, Umlageschlüssel. Heizkosten, Warmwasserkosten - Grundkosten und Verbrauch -



