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Betriebskostennachzahlung - unter Vorbehalt der Rückforderung zahlen

Fordern Vermieter eine Betriebskostennachzahlung, so sollte bei Zweifeln an der Höhe, bzw. wenn geprüft werden soll, ob die Betriebskostenabrechnung richtig ist, die Zahlung der Abrechnung immer unter dem Vorbehalt der Rückforderung erfolgen.

Zahlung einer Betriebskostennachforderung unter Vorbehalt der Rückforderung

Die Erklärung des Vorbehalts der Rückforderung ist nach der bisherigen Rechtsprechung nicht erforderlich, macht aber dem Vermieter deutlich, dass man sich mit der Abrechnung nicht zufrieden ist, diese prüfen möchte.

Prüfung der Betriebskostennachzahlung, Betriebskostenabrechnung

Innerhalb eines Jahres nach Erhalt der Abrechnung können Sie die Betriebskostenabrechnung in Ruhe prüfen, Einwendungen erheben:
Betriebskostenabrechnung - Berechnung der Frist für Widerspruch 

und Sie können dann auch zu viel gezahlte Betriebskosten zurückfordern:
Betriebskostenabrechnung - bezahlte Betriebskosten zurückbekommen 

Beispiel für Erklärung des Vorbehalts der Rückforderung für eine Betriebskostennachzahlung

Der Vorbehalt kann dem Vermieter z.B. so erklärt werden:

Beispiel

"Ich stelle die Zahlung Ihrer Forderung aus der Betriebskostenabrechnung vom .... unter den Vorbehalt der Rückforderung, weil ich Ihre Forderung prüfen möchte."

Betriebskostennachzahlung - durch die Zahlung unter Vorbehalt entstehen keine Mietschulden

Der Vermieter hat Anspruch auf eine rechtzeitige Nachzahlung der Betriebskostennachforderung: 
Betriebskostenabrechnung, Nachzahlung - wie schnell zahlen, Frist?  

Durch eine Zahlung unter Vorbehalt entstehen keine Mietrückstände. 
Zahlung der Miete, Betriebskosten unter Vorbehalt - und dann? 

  • Zahlen Sie hingegen nicht, kann das zu einem Streit mit dem Vermieter führen, der könnte nach einer erfolglosen Mahnung einfach einen Mahnbescheid senden oder möglicherweise sogar, wenn ein entsprechend hoher Mietrückstand besteht, den Mietvertrag kündigen.

Betriebskostennachzahlung - Belegeinsicht zur Prüfung der Abrechnung durchführen

Um Einwendungen zu erheben und damit Erfolg zu haben, ist meist notwendig, dass Sie beim Vermieter Einsicht in die Belege nehmen.

  • Gerichte gehen oft davon aus, dass für ein qualifiziertes Vorbringen von Einwänden Mieter die Abrechnungsbelege prüfen sollen.
    ​​​​​​​Ein Widerspruch, der nur eine pauschale Behauptung enthält, ist nicht ausreichend. Daher ist es immer besser, die Abrechnungsunterlagen zu prüfen. 
  • Bei der Prüfung können Sie Notizen machen, sogar Unterlagen fotografieren.

Eine Belegprüfung könnte entfallen, wenn es sich z.B. um offensichtliche Rechenfehler oder die eindeutige Berechnung nicht umlagefähiger Kosten handelt.


Redaktion


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