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Angefragter Suchbegriff: einwendungen

Es wurden 8 Suchergebnisse gefunden:

Wenn Sie mit Ihrer Heizkosten- und Warmwasserkostenabrechung nicht zufrieden sind, die berechneten Kosten Ihnen zu hoch erscheinen, so beachten Sie die Einwendungsfrist.  Sie müssen alle Ihre Einwendungen innerhalb von zwölf Monaten

Wenn  Sie Einwendungen gegen Ihre Betriebskostenabrechnung haben, müssen Sie die innerhalb eines Jahres dem Vermieter mitteilen: Betriebskostenabrechnung - häufige Fehler, Gründe für Widerspruch Frist für Einwendungen gegen

Es kommt darauf an, wann Sie die Heizkostenabrechnung und / oder Abrechung für Warmwasserkosten erhalten haben. Wenn Sie das nicht genau notiert haben, gehen Sie zunächst einmal von dem Datum aus, das auf der Abrechnung steht - früher

Wenn sich aus Ihrer Heizkosten- und Warmwasserkostenabrechnung Unklarheiten, Zweifel ergeben, beachten Sie immer die Einwendungsfrist:  Sie müssen alle Ihre Einwendungen innerhalb eines Jahres nach Erhalt der Abrechnung erheben:

Der Vermieter kann eine Pauschale für die Zukunft erhöhen, wenn er darlegt, dass die bisher gezahlte Pauschale die Kosten nicht deckt. Hinweis Ebenso kann der Mieter, wenn die Pauschale zu hoch ist, Kosten gesunken sind, eine Anpassung, also


Wenn die Abrechnung zu dem Ergebnis kommt, dass Sie eine Nachzahlung leisten müssen, dann möchten Sie vielleicht prüfen ob das in Ordnung ist? Die Abrechnung kann formal korrekt sein und auch rechtzeitig bei Ihnen ankommen, dennoch kann

Nach Ablauf der gesetzlichen Widerspruchsfrist können für eine fehlerhafte Betriebskostenabrechnung bereits an den Vermieter gezahlte Betriebskosten meist nicht mehr zurückgefordert werden, aber es kann eine Ausnahme geben. Nur wenn