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Ãœberweisung des Guthabens aus Betriebskostenabrechnung zu niedrig

Ãœberweist ein Vermieter aus der Betriebskostenabrechnung das von ihm errechnete Guthaben, und nimmt der Mieter die Ãœberweisung an, dann bedeutet dies nicht, dass damit der Mieter die falsche Betriebskostenabrechnung anerkannt hat.

Mieter bekommt ein zu niedriges Guthaben aus Betriebskostenabrechnung überwiesen

Der Bundesgerichtshof hat am 12.1.2011 entschieden (Az. VIII ZR 296/09), dass der Mieter, der die Auszahlung eines vom Vermieter errechneten Betriebskostenguthabens annimmt, damit nicht die Richtigkeit der Betriebskostenabrechnung anerkennt. 

Betriebskostenabrechnung zeigt zu geringes Guthaben - höhere Auszahlung durchsetzen

Die Rückforderung zu viel bezahlter Betriebskosten ist möglich, wenn die Abrechnung fehlerhaft ist und Mieter dies fristgerecht und nachvollziehbar mit ihrem Widerspruch begründet haben: 
Einwände, Widerspruch gegen Nebenkosten, Betriebskosten 

Betriebskostenabrechnung - bezahlte Betriebskosten zurückbekommen 

Betriebskostenabrechnung widersprechen - immer Unterlagen, Belege, Rechnungen prüfen

Bevor Einwendungen vorgebracht werden, sollte immer Einsicht in die Abrechnungsbelege der Betriebskostenabrechnung genommen werden: 
Betriebskosten prüfen - Anspruch auf Einsicht in Belege, Unterlagen 

Zahlung Nachforderung Betriebskosten - ist die Betriebskostenabrechnung damit anerkannt?

Aus einer vorbehaltlosen Zahlung einer Nachforderung von Betriebskosten an den Vermieter ergibt sich kein (deklaratorisches) Schuldanerkenntnis. Mieter haben trotzdem Anspruch auf eine Änderung einer fehlerhaften Abrechnung, wenn innerhalb der Einwendungsfrist die Forderung vom Mieter geltend gemacht wird. Eine spätere Korrektur der Betriebskostenabrechnung, innerhalb der zulässigen Fristen, ist daher möglich.



Redaktion


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