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Mietwohnung - zulässige Höhe des Möblierungszuschlags

Wird eine Wohnung möbliert oder teilmöbliert vermietet, so ist es grundsätzlich zulässig, dass der Vermieter zusätzlich zur ortsüblichen Miete einen Möblierungszuschlag verlangen kann. Der Zuschlag muss nicht gesondert im Mietvertrag ausgewiesen sein, ist meist Bestandteil der Gesamtmiete.

Möblierungszuschlag für Mietwohnung ist grundsätzlich zulässig

Vermieter nutzen diese Möglichkeit, überschreiten so die ortsübliche Vergleichsmiete, da der Möblierungszuschlag auf die ortsübliche Miete aufgeschlagen wird.

Im Mietvertrag muss der Zuschlag nicht gesondert ausgewiesen sein.

Die ortsübliche Vergleichsmiete eines Mietspiegels enthält in der Regel nur die Nettokaltmiete ohne Möblierung.

Eine gesetzliche Regelung darüber, wie hoch ein Möblierungszuschlag sein darf, gibt es nicht. Auch die Rechtsprechung dazu, wie ein Möblierungszuschlag zu berechnen ist, ist uneinheitlich. Es gibt aber Anhaltspunkte:

Möblierungszuschlag - 10 Jahre Nutzungsdauer der Möblierung

Bei einer Möblierung wird von einer Nutzungsdauer von 10 Jahren ausgegangen.

  • Ist die Möblierung älter als 10 Jahre, dann kann ein Möblierungszuschlag nicht mehr angesetzt werden, da der Zeitwert dann 0 beträgt.

Erfolgt z.B. eine Neuvermietung nach 3 Jahren Mietdauer, so ist der Zuschlag neu zu berechnen, da die Restnutzung der vorhandenen Möblierung dann nur noch 7 Jahre beträgt.

Wie hoch darf der Möblierungszuschlag für eine Wohnung sein?

  • Es gilt als zulässig, wenn der Vermieter pro Monat zwei Prozent vom Zeitwert der Möbel als Möblierungszuschlag verlangt.
    Gerichte lehnen sich hierbei an das Steuerrecht an, nehmen eine lineare Abschreibung über 10 Jahre vor.
  • Bei neu angeschafften Möbeln entspricht der Zeitwert dem Neuwert.
  • Wird ein neuer Mietvertrag geschlossen, dann reduziert sich gemäß dem Alter der Möblierung der Zeitwert.
  • Der angesetzte Zeitwert muss angemessen, darf nicht überhöht sein.
Hinweis


Beispiele für die Berechnung des Möblierungszuschlags sind hier zu finden:
Möblierte Wohnung und Mietpreisbremse - Höhe Möblierungszuschlag

Berechnung des Möblierungszuschlags für die Mietwohnung - Zeitwert der Möbel ermitteln

Der Zeitwert einer Möblierung lässt sich bestimmen, wenn man weiß, wann die Möbel gekauft wurden, und zu welchem Preis.

Kann eine Einigung mit dem Vermieter nicht erzielt werden, und kommt der Streit zu Gericht, dann setzen Gerichte oft einen Gutachter zur Bestimmung des Zeitwerts der Möblierung ein.

Möblierung ist mangelhaft, nicht mehr nutzbar

Sind einzelne Möbel nicht mehr nutzbar, dann ist der Möblierungszuschlag neu zu berechnen.

Wird diese Neuberechnung vom Vermieter nicht vorgenommen, dann ist eine Mietminderung möglich.

Hinweis


Mieter sollten ausdrücklich vereinbaren, dass Abnutzungen an den Möbeln vom Vermieter repariert, verbrauchte Teile ersetzt werden müssen.  
Möbliert gemietet - beschädigte Möbel, Schadenersatz vom Mieter 




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