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Kündigung der Garage, Stellplatz - zusammen mit Wohnung gemietet 

Wurde eine Garage oder ein Stellplatz der Wohnung bei der Anmietung der Wohnung mitvermietet, so kann die Garage oder der Stellplatz weder vom Vermieter noch vom Mieter separat gekündigt werden. 

Garage wurde mit der Wohnung zusammen vermietet - separate Kündigung nicht möglich

Ganz eindeutig ist das, wenn die Garage oder der Stellplatz für ein Fahrzeug im Wohnungsmietvertrag steht.

Es handelt sich dann um einen einheitlichen Vertrag, der auch nur einheitlich gekündigt werden kann -
Mietvertrag - gehört Garage, Stellplatz zur Wohnung oder nicht? 

Das entschied das Amtsgericht Schwelm (Az. 27 C 228/16) am 16.02.2017.

Extra Vertrag für Garage, Stellplatz - auch dann nicht unbedingt gesonderte Kündigung möglich

Sogar wenn zwei Verträge geschlossen wurden, aber Garage und Wohnung auf demselben Grundstück liegen, und wenn im Garagenmietvertrag keine besondere Vertragslaufzeit und keine besonderen Kündigungsregelungen stehen, wird man die Garage oder den Stellplatz nicht einfach alleine kündigen können, nur zusammen mit dem Mietvertrag der Wohnung. 

Stellplatz, die Garage der Wohnung aufgeben

Wollen Mieter die Garage oder den Einstellplatz aufgeben, dann

  • ist es jederzeit möglich, mit dem Vermieter eine Vertragsänderung herbeizuführen - man kann sich darauf einigen, dass ab einem zu benennenden Zeitpunkt die Garage oder der Stellplatz nicht mehr mitvermietet ist.
  • Es lohnt sich den Vermieter anzusprechen, denn oft gibt es genügend Interessenten. Der Vermieter kann vielleicht von einem anderen Mieter sogar eine höhere Miete bekommen.

    In diesem Fall sollte der Mietvertrag schriftlich mit einem Nachtrag abgeändert werden. 

  • Oder man macht bei einem separaten Vertrag einen Aufhebungsvertrag. 

Nachtrag zum Mietvertrag der Wohnung - Aufgabe eines Stellplatzes, Garage

Bei einem einheitlichen Mietvertrag kann ebenfalls die Einigung erfolgen, dass die Garage oder der Stellplatz nicht mehr mitvermietet ist. Dadurch kann es möglich sein, dass eine geringere Miete zu zahlen ist - dies sollte dann in dem Nachtrag ebenfalls festgehalten werden.

Durch den Wegfall des Stellplatzes / der Garage beträgt die ab dem ... monatlich zu zahlende Miete für die Wohnung ... €

Mustertext - Nachtrag zum Mietvertrag wegen Aufgabe des Stellplatzes, einer Garage

Sie können den nachfolgenden Textvorschlag nutzen, für Ihre Gegebenheiten anpassen:

"Mieter und Vermieter vereinbaren, dass ab dem ... der Stellplatz / die Garage für die Mietwohnung in ..., Mietvertrag vom .... nicht mehr Gegenstand des Mietvertrages ist.

Die Garage / der Stellplatz wird zu diesem Datum an den Vermieter zurückgegeben, ist somit ab diesem Zeitpunkt nicht mehr an Herrn / Frau ... vermietet.

Der Mieter erhält vom Vermieter über die ordnungsgemäße Rückgabe eine Bestätigung.

Ort, Datum ..., Unterschrift(en) (aller) Mieter und (aller)Vermieter"

Vermieter kündigt den Stellplatz, die Garage, weil er mehr Miete haben möchte

Oft wird zum Zweck der Durchsetzung einer vom Vermieter gewünschten Mieterhöhung ein "gesonderter" Mietvertrag für die Garage / Stellplatz gekündigt. Handelt es sich um einen einheitlichen Vertrag, dann ist eine solche Kündigung für Vermieter nicht möglich:

Getrennte Mietverträge für Wohnung und Garage, Einstellplatz

Besteht kein Zusammenhang der Verträge, bzw. ist dieser nicht zu belegen, dann ist jeder Vertrag unabhängig von dem anderen Vertrag kündbar - für beide Seiten.

Ist die Untervermietung der Garage oder des Stellplatzes für Mieter möglich?

Wenn Sie die Garage oder den Stellplatz selbst nicht mehr benötigen, können Sie ihn nicht einfach an jemand anderen untervermieten. Für eine Untervermietung benötigen Sie die vorherige Zustimmung des Vermieters.

Gibt es diese nicht, dann wird spätestens nach einer Abmahnung des Vermieters die Fremdnutzung umgehend zu beenden sein. Im Extremfall kann auch ein Kündigungsrisiko für den Mietvertrag drohen und möglicherweise machen Sie sich gegenüber Ihrem Untermieter schadenersatzpflichtig.


Redaktion


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