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Kündigung der Garage, Stellplatz - zusammen mit Wohnung gemietet
Ist eine Garage oder ein Stellplatz mitvermietet, kann dieses Verhältnis weder vom Vermieter noch vom Mieter separat gekündigt werden.
Das entschied das Amtsgericht Schwelm (Az. 27 C 228/16) am 16.02.2017.
Garage wurde mit der Wohnung zusammen vermietet - separate Kündigung nicht möglich
Ganz eindeutig ist das, wenn die Garage oder der Stellplatz für ein Fahrzeug im Wohnungsmietvertrag steht.
Es handelt sich dann um einen einheitlichen Vertrag, der auch nur einheitlich gekündigt werden kann:
Mietvertrag - gehört Garage, Stellplatz zur Wohnung oder nicht?
Extra Vertrag für Garage, Stellplatz - auch dann nicht unbedingt gesonderte Kündigung möglich
Sogar wenn zwei Verträge geschlossen wurden, aber Garage und Wohnung auf demselben Grundstück liegen, und wenn im Garagenmietvertrag keine besondere Vertragslaufzeit und keine besonderen Kündigungsregelungen stehen, wird man die Garage oder den Stellplatz nicht einfach alleine kündigen können, nur mit dem Mietvertrag der Wohnung.
Vermieter kündigt Stellplatz, Garage, weil er dafür mehr Miete haben möchte
Es kann sein, dass eine solche solche Kündigung dem Vermieter nicht möglich ist:
- Oft wird zum Zweck der Durchsetzung einer vom Vermieter gewünschten Mieterhöhung ein "gesonderter" Mietvertrag für die Garage / Stellplatz gekündigt.
- In einem solchen Fall sollten Sie Ihren Mietvertrag und den Vertrag für den Stellplatz / die Garage anwaltlich prüfen lassen, ob es sich tatsächlich um einen gesonderten Vertrag für die Garage / Stellplatz handelt.
Vermieter will Miete für Garage oder Stellplatz erhöhen
Getrennte Verträge für Wohnung und Garage, Einstellplatz
Lässt sich ein Zusammenhang der Verträge nicht belegen, dann ist jeder Vertrag unabhängig von dem anderen Vertrag kündbar - für beide Seiten.
Wollen Mieter die Garage oder den Einstellplatz aufgeben, dann lohnt es sich den Vermieter anzusprechen, denn oft gibt es genügend Interessenten. Der Vermieter kann vielleicht von einem anderen Mieter sogar eine höhere Miete bekommen.
In diesem Fall sollte der Mietvertrag schriftlich mit einem Nachtrag abgeändert werden.
Mustertext - Nachtrag zum Mietvertrag der Wohnung - Aufgabe eines Stellplatzes, Garage
Z.B.
"Mieter und Vermieter vereinbaren, dass ab dem ... die Miete für den Stellplatz / die Garage für die Mietwohnung in ..., Mietvertrag vom .... entfällt .
Die Garage / der Stellplatz wird zu diesem Datum an den Vermieter zurückgegeben, ist nicht mehr an Herrn / Frau ... vermietet. Der Mieter erhält vom Vermieter über die ordnungsgemäße Rückgabe eine Bestätigung.
Ort, Datum ..., Unterschrift(en) (aller) Mieter und Vermieter"
Untervermietung der Garage oder des Stellplatzes
Dafür benötigen Sie die vorherige Zustimmung des Vermieters.
Gibt es diese nicht, dann wird spätestens nach einer Abmahnung des Vermieters die Fremdnutzung umgehend zu beenden sein. Im Extremfall kann auch ein Kündigungsrisiko für den Mietvertrag drohen und möglicherweise machen Sie sich gegenüber Ihrem Untermieter schadenersatzpflichtig, der sich auf die Nutzung verlassen hat.
Redaktion
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