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Änderung des Mietvertrags jederzeit möglich
Sind sich beide Vertragsseiten einig sind, dann können sie den Mietvertrag jederzeit abändern (Vertragsänderung).
In vielen Mietverträgen ist festgelegt, dass Abänderungen nur wirksam sind, wenn sie schriftlich vereinbart werden.
Auch mündliche Änderungen können trotzdem möglich sein, sind aber im Streitfall schwer zu beweisen:
Mietvertrag - Mündliche Vertragsänderungen wirksam?
Mündliche Änderungen, Vereinbarungen zum Mietvertrag
- Über mündliche Änderungsvereinbarungen sollten Sie sich möglichst noch eine schriftliche Bestätigung des Vermieters beschaffen.
- Ist das nicht möglich, so sollten Sie eine schriftliche Protokollnotiz zu Ihrem Mietvertrag legen, notieren, wann die Änderung vereinbart wurde,
​​​​​​​und wer das für den Streitfall bezeugen kann:
Vertragsänderung zum Mietvertrag - besser schriftlich vereinbart
Mieter dürfen nicht davon ausgehen, dass irgendeine vom Vermieter geduldete Nutzung zu einer Vertragsänderung führt bzw. damit eine bestimmte Nutzung, jedenfalls, so lange der Mietvertrag läuft, erlaubt, eine Vertragsänderung erfolgt ist:
Gewohnheitsrecht - gibt es das im Mietrecht für Mieter?
Mietvertrag für die Mietwohnung später, nachträglich ändern
Soll ein schriftlicher Vertrag später abgeändert werden, dann sollte dies schriftlich erfolgen.
- Eine Ergänzung in dem bestehenden Mietvertrag ist von den Vertragspartnern (mit Datum) zu unterschreiben.
In einer Abänderung als Anlage zum Mietvertrag sollte immer genau der Vertrag bezeichnet sein (Mietvertrag für die Wohnung ... vom...) und ebenfalls von allen Vertragspartnern unterschrieben sein.
Schriftliche Mietvertragsänderungen gehören immer zu den Unterlagen zum Mietvertrag
Zum Vertrag gehörende nachträgliche Änderungen, Vereinbarungen dürfen mit dem Mietvertrag fest verbunden werden.
Auch im Mietvertrag selbst kann eine nachträgliche Abänderung eingetragen werden. Diese ist dann auch von den Vertragsparteien zu unterschreiben.
Aus Platzmangel empfiehlt sich aber meist, dass ein schriftlicher Nachtrag zum Mietvertrag über die Änderung gemacht wird.
Änderung des Mietvertrags - mehrere Personen sind Vermieter
- Sind auf einer Vertragsseite (auf Vermieterseite oder auf Mieterseite) mehrere Personen beteiligt, dann müssen diese an einer Vertragsänderung alle beteiligt werden - entweder indem sie persönlich daran mitwirken, oder indem sie einen anderen dazu bevollmächtigt haben:
Vollmacht im Mietrecht - Wozu braucht man diese?
Nachträgliche Änderung des Mietvertrags für eine Mietwohnung - Beispiele
Eine Mieterhöhung durch Mieterhöhungsverlangen und Zustimmung bzw. eine einvernehmliche Mieterhöhung sind häufig Gegenstand einer Änderung des Mietvertrags.
Häufige Fälle einer späteren Mietvertragsänderung sind z.B. auch:
Die Aufnahme einer zusätzlichen Person als Mieter
Mietvertragsänderung - Aufnahme weiterer, hinzukommender Mieter
Mitbewohner - wer darf ohne Erlaubnis einziehen, für wen Genehmigung?
die Entlassung eines Mieters aus dem Mietvertrag
Ausscheiden eines Mieters aus Mietvertrag - Text für Vereinbarung
die Änderung der Mietzusammensetzung (z.B. Wegfall eines Stellplatzes, aber auch Zuschläge, z.B. ein Gewerbezuschlag, u.a.),
Erlaubnis für die Untervermietung
Untermieterlaubnis - Erlaubnis zur Untervermietung
Erlaubnis für die Haltung eines Haustiers
Tierhaltung Mietwohnung - Genehmigung, Erlaubnis für Mieter.
Steht in Ihrem Mietvertrag, dass Vertragsänderungen nur schriftlich möglich sind (sog. Schriftformklausel), dann muss diese Klausel besonders geprüft werden:
Schriftformklausel im Mietvertrag
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