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Änderung Mietvertrag der Wohnung - Gebühr, Kosten für Umschreibung

Für eine Änderung, z.B. Umschreibung des Mietvertrags der Wohnung kann der Vermieter meist keine Verwaltungsgebühr, Kosten verlangen, aber es besteht eine Ausnahme.

Gebühr für Umschreibung des Mietvertrags der Wohnung kann manchmal zulässig sein

Die Ausnahme: Dies kann anders sein bei einer Umschreibung des Vertrags, wenn z.B. eine andere Person Vertragspartner wird, als Mieter hinzukommt oder z.B. ein bisheriger Mitbewohner in den Mietvertrag eintritt.

Gelegentlich verlangen Vermieter für solch eine Umschreibung des Mietvertrags vom bisherigen Mieter eine Verwaltungsgebühr, Kosten für die Umschreibung. 

Kann der Vermieter frei über eine Vertragsumschreibung entscheiden, z.B., wenn ein Nachmieter den Mietvertrag des bisherigen Mieters übernimmt, so kann man sich gegen das Verlangen einer "Gebühr" oft nicht wehren. 

  • Wurde in solchen Fällen über die Höhe einer zu zahlenden Gebühr gestritten: Gerichte hielten Beträge von 75 bis 80 Euro nicht für illegal.

Gebühren für Änderungen des Mietvertrags der Wohnung müssen Mieter oft nicht zahlen

Grundsätzlich muss der Vermieter die Kosten für die Verwaltung seines Eigentums selbst tragen. 

Der Begriff Vertragsumschreibung bei der Änderung eines Wohnungsmietvertrags

Vermieter sprechen dann von einer Vertragsumschreibung, wenn geändert wird, wer auf Mieterseite Vertragspartner sein soll.
Dies ist aber oft begrifflich falsch, wenn ein Mietvertrag nur um einen weiteren Inhalt, z.B. um einen neuen Mieter, ergänzt wird, also einfach ein neuer Mieter zu dem / den bisherigen bereits vorhandenen Mietern hinzukommt.

Es wird dann der bisherige Vertrag so geändert, dass es nun einen weiteren, zusätzlichen Mieter gibt. Sind es ohnehin schon mehrere Mieter, z.B. bei einer Wohngemeinschaft, dann kann im gleichen Zuge vereinbart werden, dass ein anderer bisheriger Mieter dafür aus dem Vertrag ausscheidet.

Umschreibung des Mietvertrags wegen Todesfall

Eine Vertragsumschreibung oder sogar ein neuer Mietvertrag ist nicht notwendig, wenn aufgrund einer gesetzlichen Vorschrift eine andere Person den Mietvertrag übernimmt, z.B. nach dem Tod des bisherigen Mieters.

Umschreibung des Mietvertrags wegen Wohnungszuweisung bei Scheidung

Erfolgt im Rahmen einer Scheidung die Zuweisung der Wohnung, so ist keine Vertragsumschreibung oder der Abschluss eines neuen Mietvertrags erforderlich.

Nachmieter schließt neuen Mietvertrag für die Wohnung - Vermieter fordert Gebühren

Meist wird mit einem Nachmieter ein neuer Mietvertrag geschlossen, denn Vermieter möchten bei dieser Gelegenheit andere Vertragsbedingungen durchsetzen. 

In diesem Zusammenhang handelt es sich nicht um eine Vertragsumschreibung, wenn der Vermieter mit dem neuen Mieter einen neuen Mietvertrag schließt - der Begriff "Vertragsumschreibung" wird aber oft so angewendet.

  • Es kommt auch vor, dass der / die bisherige(n) Mieter alle aus dem Vertrag ausscheiden, dann z.B. ein vorgeschlagener Nachmieter den Vertrag übernimmt. Solche Fälle sind selten, wo Vor- und Nachmieter mit dem Vermieter vereinbaren, dass der Nachmieter statt des bisherigen Mieters in dessen Vertrag eintritt.
    ​​​​​​​In diesem Fall ist es möglich, dass der Vermieter eine Gebühr verlangen kann - bis zu 80 Euro.

Abschluss eines neuen Mietvertrags - die Vertragsausfertigungsgebühr, Schreibgebühr

Durchaus verlangen Vermieter oder Hausverwaltungen im Rahmen des Abschlusses eines neuen Mietvertrags Gebühren - dies ist nicht zulässig. 

  • Mieter sind nicht verpflichtet, an den Vermieter (oder die Hausverwaltung) eine "Vertragsausfertigungsgebühr" oder eine sogenannte "Schreibgebühr" zu zahlen.
  • Dies sind immer Verwaltungskosten des Vermieters und ein Verwalter wird für diese Tätigkeit vom Vermieter bezahlt, der Mieter muss also diese Kosten nicht zahlen.

Regelung im Mietvertrag - Mieter soll Gebühr für Vertragsänderungen an Vermieter zahlen

In manchen Mietverträgen steht, dass der Vermieter für eine Vertragsumschreibung eine pauschale Verwaltungsgebühr verlangen kann. 

Eine solche vertragliche Regelung ist, wenn sie nicht ausnahmsweise einzeln ausgehandelt wurde, eine Allgemeine Vertragsbedingung, rechtlich unwirksam.

  • Der Mieter braucht eine solche Gebühr nicht zu zahlen - kann das aber oft nicht vermeiden, weil man den Mietvertrag bekommen bzw. geändert haben möchte.
  • Zahlt man mit Ãœberweisung, dann kann überlegt werden, die Zahlung unter Vorbehalt zu leisten, eventuell zurückzufordern.

Gibt es zulässige Verwaltungsgebühren, die der Vermieter verlangen darf?

Es werden auch sonst gelegentlich Verwaltungsgebühren verlangt, etwa für die Ausstellung einer Mietschuldenfreiheitsbescheinigung.
Auch das ist unzulässig, denn im Gesetz ist genau und abschließend festgelegt, welche Geldleistungen der Vermieter vom Wohnungsmieter verlangen kann.
Das sind die Miete selbst, etwaige Zuschläge (für mitvermietete Einrichtung, z.B. Einbauküche, Stellplatz, Untermietzuschlag etc.), kalte und warme Betriebskosten, eine Kaution


Redaktion


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