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Ratgeber Untervermietung
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Wechsel in der Wohngemeinschaft - Austausch WG-Mitglieder
Will eine Wohngemeinschaft Bewohner, Mieter wechseln, WG-Mitglieder austauschen, dann kann ein Anspruch gegen Vermieter auf Zustimmung bestehen - aber das ist selten.
Austausch von Mietern bei Vermietung an eine Wohngemeinschaft
Ein Mietvertrag für eine Wohngemeinschaft wird oft in der Weise geschlossen, dass mehrere Personen Hautpmieter werden. Es kann aber später Bedarf bestehen, die Zusammensetzung der Wohngemeinschaft zu ändern, so dass ein Bewohner ausscheidet, ein anderer an seiner Stelle einziehen soll. Die Frage ist, ob der Vermieter verpflichtet ist, für eine solche Änderung seine Zustimmung zu geben.
Landgericht Berlin: Vermieter hat an Wohngemeinschaft vermietet - Wechsel absehbar
Das Landgericht Berlin entschied am 23.3.2016 (Az. 65 S 314/15): Erkennt ein Vermieter bei Abschluss des Mietvertrages, dass er an eine Wohngemeinschaft vermietet, dann kann die Wohngemeinschaft einen Anspruch auf Zustimmung des Vermieters haben, Mitglieder der ursprünglichen Wohngemeinschaft später auszutauschen, wenn durch den Wechsel neue WG-Mitglieder einziehen sollen.
- Das Landgericht urteilte, bei Vermietung an eine Wohngemeinschaft sei davon auszugehen, dass es zu Wechseln bei den Mitgliedern, den Bewohnern der Wohnung, kommen kann.
Zustimmung für neues WG-Mitglied kann Vermieter unter bestimmten Gründen verweigern
Das Landgericht war der Ansicht, der Vermieter, dürfe die Zustimmung zur Vertragsänderung nur verweigern, wenn gegen den neuen Bewohner handfeste Gründe vorzubringen seien, etwa dass das neue WG-Mitglied wirtschaftlich nicht solvent sei.
Wechsel in der WG - Wenn das neue WG-Mitglied kein ausreichendes Einkommen hat
Im entschiedenen Fall hatte die WG aus diesem Grund keinen vollen Erfolg: Weil eine der beiden vorgesehenen neuen Mieterinnen kein entsprechendes Einkommen hatte, wurde die Klage insoweit abgewiesen.
BGH: Konkrete Anhaltspunkte erforderlich
- Der Bundesgerichtshof hat später entschieden, es müsse sehr konkrete Anhaltspunkte geben, damit der Vermieter verpflichtet ist, einer Auswechslung von Hauptmietern zuzustimmen, wenn das nicht ausdrücklich im Vertrag vereinbart ist.
BGH: Vermieter muss Auswechslung von Hauptmieter nicht zustimmen
Wichtig bleibt in jedem Fall: Die Wohngemeinschaft darf oft nicht einfach die Bewohner austauschen, sondern beim Vermieter ist meist vorher die schriftliche Zustimmung einzuholen, notfalls einzuklagen.
Wohngemeinschaft - Mitglieder auswechseln, austauschen
Für ausgefallene Mietzahlungen kann möglicherweise Schadenersatz verlangt werden.
Redaktion
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