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Wohngemeinschaft - Mitglieder auswechseln, austauschen

Hat eine Wohngemeinschaft eine Wohnung gemietet hat, dann besteht durchaus mal der Bedarf, dass man Mitbewohner / Mitglieder auswechseln will.

Wohngemeinschaft - soll ein Hauptmieter oder ein Untermieter ausgetauscht werden?

Meist besteht die WG sowohl aus Hauptmietern als auch aus Untermietern. Es kommt immer darauf an, wer ausgetauscht werden soll, also einer der Hauptmieter oder ein Untermieter, denn es bestehen unterschiedliche Voraussetzungen.

Wohngemeinschaft - ein neuer Untermieter soll in die Mietwohnung einziehen

Zieht ein Untermieter aus und soll ein neuer Untermieter einziehen, dann wird meist die Zustimmung des Vermieters zur Aufnahme des neuen Untermieters erforderlich sein.

Austausch von Mitbewohnern - Entscheidend ist, wie der Mietvertrag geschlossen wurde

Stehen mehrere Personen als Hauptmieter im Vertrag, ist im Mietvertrag aber nicht die Rede von einer Wohngemeinschaft, dann wäre es eine Vertragsänderung, wenn ein bisheriger Mieter (Hauptmieter)  aus dem Vertrag ausscheiden soll, ein anderer neuer Mieter für den Ausscheidenden in den Vertrag als Hauptmieter eintreten soll.

  • Möglich ist, dass die Wohnung eindeutig an eine Wohngemeinschaft vermietet wurde.
    Vermietung der Wohnung an eine Wohngemeinschaft
    Wurde die Mietwohnung eindeutig an eine Wohngemeinschaft mit mehreren Hauptmietern vermietet, dann kann auch ein Anspruch auf Auswechslung von Hauptmietern bestehen. Das wird aber von den Gerichten sehr unterschiedlich beurteilt.

Austausch WG-Bewohner - Wohnung wurde eindeutig an eine Wohngemeinschaft vermietet

Am besten ist es, wenn im Mietvertrag ausdrücklich steht, dass an eine Wohngemeinschaft vermietet wird: 
Wohnung an Wohngemeinschaft vermietet? Regelung im Mietvertrag

  • Manchmal ergibt sich auch aus anderen Anhaltspunkten, dass der Vermieter an eine Wohngemeinschaft vermieten wollte, ihm letztlich nicht wichtig ist, welche Personen dort wohnen.
Hinweis


Werden Schwierigkeiten erwartet, so sollte frühzeitig geprüft werden, ob eine solche Absicht des Vermieters klar erkennbar ist bzw. war, und auch bewiesen werden kann.

Dies kann für den Anspruch zum Austausch, Wechsel von Mietern für die Wohnung sehr wichtig sein.

Anspruch der Wohngemeinschaft für das Auswechseln von WG-Mitgliedern, Hauptmietern

Wurde die Mietwohnung eindeutig an eine Wohngemeinschaft mit mehreren Hauptmietern vermietet, dann kann ein Anspruch auf Auswechslung von Hauptmietern bestehen.

  • Das wird aber von den Gerichten sehr unterschiedlich beurteilt:

Beim Landgericht Berlin entschied eine Kammer, dass ein Anspruch auf Auswechslung von Hauptmietern besteht. Urteil vom 19.04.2013, der Austausch von Hauptmietern ist zulässig:
Austausch von Hauptmietern einer Wohngemeinschaft - Urteil 

Landgericht Berlin, Urteil vom 23.3.2016 (Az. 65 S 314/15)

AG Gießen: Vermieter verweigert Wechsel in Wohngemeinschaft - Schadenersatz 

Eine andere Kammer des Landgerichts Berlin entschied, ein solcher Anspruch bestehe nicht.

LG Berlin Urteil vom 18.8.2021 (Az. 64 S 261/20 )

Anspruch der Wohngemeinschaft für das Auswechseln von Untermietern

Ist im Mietvertrag vorgesehen, dass der / die Hauptmieter untervermieten dürfen, so kann sich daraus auch für die Auswechslung von Untermietern den Anspruch auf Zustimmung des Vermieters ergeben.

Widerspruchsrecht des Vermieters zum Austausch, Wechsel von WG-Mitgliedern, Hauptmietern

Auch wenn ein Anspruch auf Auswechslung von Bewohnern besteht, kann der Vermieter in besonderen Fällen die Zustimmung verweigern, z.B. mit der Begründung, der neue vorgesehene Hauptmieter habe kein Einkommen.

Wohngemeinschaft - Vermieter will einen neuen Untermieter nicht akzeptieren

Das Gleiche gilt auch für Untermieter, z.B. wenn es zwischen dem Vermieter und dem vorgesehenen Untermieter in der Vergangenheit Streit gegeben hat, z.B. wegen Störung des Hausfriedens.

In solchen Fällen ist kaum vorhersehbar, wie die zuständigen Gerichte in einem Streitfall entscheiden.

Wohngemeinschaft - im Mietvertrag steht, Wechsel der Bewohner muss mitgeteilt werden

  • Steht im Wohngemeinschafts-Mietvertrag, dass ein Bewohnerwechsel durch Mitteilung an den Vermieter erfolgen muss, dann sollte dies unbedingt beachtet werden.
  • Steht im Mietvertrag, dass vor einem Bewohnerwechsel, Austausch von WG-Mitgliedern die Zustimmung des Vermieters eingeholt werden muss, sollte auch das unbedingt beachtet werden.
Hinweis


  • Wird die Pflicht zur Anzeige oder zur Einholung der Zustimmung verletzt, dann besteht das Risiko einer Kündigung seitens des Vermieters.

Redaktion


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