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Ratgeber Untervermietung
Unsere eBooks bieten strukturierte Informationen, für Untermieter und Untervermieter.
- Untermietvertrag:
Rechte der Untermieter,
Rechte der Hauptmieter 2,99 € - Untervermieten als Mieter
3,49 € - Streit mit Vermieter wegen Untervermietung 3,49 €
- Kündigung des Untermietvertrags 3,49 €
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Wohngemeinschaft - wann handelt es sich mietrechtlich um eine WG?
Im Alltagsgebrauch wird hier gern vermischt, was mietrechtlich genau zu trennen ist. Gerade, wenn Auseinandersetzungen mit dem Vermieter oder Nachbarn wegen Mitbewohnern der Wohnung bestehen, ist die mietrechtliche Situation zu prüfen.
Ist es eine Wohngemeinschaft - was steht im Mietvertrag, was ist mit dem Vermieter vereinbart?
Es ist in solchen Situationen dann die Frage zu klären: Habe ich Mitbewohner, sind wir eine Wohngemeinschaft?
Ist der Mietvertrag ausdrücklich auf eine Wohngemeinschaft ausgeschrieben worden?
Die Mietvertragsrechte stehen dann dieser „Gesellschaft“ zu, die einzelnen Mitglieder haben Nutzungsrechte.
Achtung: Gegenüber dem Vermieter kann dann die Wohngemeinschaft in solchen Vertragsverhältnissen nur gemeinschaftlich handeln!
Wohngemeinschaft gründen, welche Möglichkeiten bestehen im Mietrecht für die Gründung?
Informationen zur Gründung einer Wohngemeinschaft:
Wohngemeinschaft - mehrere Hauptmieter schließen Mietvertrag
Wohngemeinschaft gründen - Einzelne Mietverträge für jedes Mitglied
Wohngemeinschaft - Mitglieder gründen eine Gesellschaft
Wohngemeinschaft - Hauptmieter macht mit Untermieter Mietvertrag
Mitglieder einer Wohngemeinschaft austauschen - Wechsel der Mitglieder, Bewohner
Ohne vorherige Zustimmung des Vermieters können in der Regel einzelne WG-Mitglieder nicht ausgetauscht werden, wenn das nicht im Mietvertrag ausdrücklich vorgesehen ist.
Einzelheiten:
Wohngemeinschaft - Mitglieder auswechseln, austauschen
Urteil:
​​​​​​​BGH: Kein Anspruch auf Zustimmung zur Auswechslung eines WG-Mitglieds
Die Wohngemeinschaft soll beendet, aufgelöst werden
Wohngemeinschaft auflösen - Mietvertrag beenden, kündigen
Wohngemeinschaft auflösen, beenden - wer bekommt Mietvertrag?
Stehen mehrere Personen als Mieter im Vertrag? Es muss keine Wohngemeinschaft sein
- Sind mehrere Personen im Vertrag als Mieter angegeben, dann bedeutet das, dass sie gemeinschaftlich Mieter sind, aber in der Regel nicht das Recht haben, einzelne Mitglieder dieser Gemeinschaft ohne Zustimmung des Vermieters auszutauschen, siehe oben.
Wohnen mehrere Personen in der Wohnung, ohne dass sie im Mietvertrag als Mieter genannt sind, dann können diese Untermieter sein, oder berechtigt sein, in der Wohnung mit dem Mieter zusammen zu wohnen:
Ehegatten/Lebenspartner,
Freund / Freundin ​​​​​​,
Familienmitglieder,
oder sonstige Haushaltsangehörige.
Inoffizielle Wohngemeinschaft - was ist, was kann erlaubt sein?
Es kann auch eine „inoffizielle Wohngemeinschaft" sein, die gar nicht durch den Vertrag oder das Gesetz gestattet ist, dann sind für Sie ggf. diese Beiträge interessant:Durch Klick auf einen Tag erhalten Sie Inhalte zum Stichwort: