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Wohngemeinschaft - Hauptmieter macht mit Untermieter Mietvertrag

Eine Wohngemeinschaft kann in der Weise organisiert werden, dass eine Person als Hauptmieter auftritt und die weiteren Mitglieder der WG sind Untermieter.

Hauptmieter gründet mit Untermietern eine Wohngemeinschaft

Was ergibt sich daraus für das Mietverhältnis? Es bestehen dann (mindestens) zwei verschiedene Verträge, die zunächst einmal nichts miteinander zu tun haben.

Der Eigentümer / Vermieter hat einen Vertrag mit dem Hauptmieter. Der Hauptmieter muss alle Pflichten aus dem Hauptmietvertrag erfüllen, er haftet für die gesamte Miete - auch für die vermeintlich seine Mitbewohner treffenden Anteile an der Miete. Es muss auch dafür sorgen, dass alle Bewohner den Mietvertrag einhalten. Für die Untervermietung muss der Hauptmieter eine Erlaubnis des Eigentümers/Vermieters haben.

Für den Untermieter / die Untermieterin ist allein der Hauptmieter Vertragspartner.

Gründung einer Wohngemeinschaft - Genehmigung des Vermieters muss vorliegen

Die Untervermietung muss in diesem Fall ausdrücklich im Hauptmietvertrag gestattet sein, bzw. vom Vermieter genehmigt, da das Gesetz grundsätzlich eine ohne Erlaubnis des Vermieters erfolgende Nutzungsüberlassung an Dritte verbietet. 

Wohngemeinschaft bilden - Erlaubnis zur Untervermietung im Mietvertrag regeln

  • Am besten sollte die Berechtigung zur Untervermietung schon im Mietvertrag vereinbart werden, wenn von vorneherein die Gründung einer Wohngemeinschaft vorgesehen ist. 

Gründung einer Wohngemeinschaft während eines laufenden Mietvertrages durch Mieter

Ist die Gründung einer Wohngemeinschaft während eines laufenden Mietvertrags beabsichtigt, dann muss der Vermieter, bei Vorliegen eines berechtigten Interesses, hierfür die Erlaubnis erteilen.

Hauptmieter kündigt Mietvertrag der Wohnung - Auflösung der Wohngemeinschaft

Problematisch wird die Situation, wenn der Hauptmieter, der mit Untermietern eine WG bildet, das Mietverhältnis kündigt - dann stehen alle anderen WG-Mitglieder ungesichert da.

Von dieser Gestaltung für die Bildung ist eher abzuraten insbesondere bei größeren WG's. 

  • Bei längerer Abwesenheit des Hauptmieters sollte gesichert sein, dass die Miete laufend bezahlt wird, und dass ein zuverlässiger Untermieter / WG-Mitglied die schriftliche Vollmacht erhält, den Hauptmieter (mit Ausnahme der Kündigung des Mietvertrags) zu vertreten. 
Hinweis


Wegen anderer Modelle, eine Wohngemeinschaft zu gründen, schauen Sie bitte auf die Seite: 

Mietvertrag Wohngemeinschaft - Wie Wohngemeinschaft gründen?


Dominik Schüller, Rechtsanwalt
10719 Berlin
Zur Autorenseite von Dominik Schüller


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