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Wohngemeinschaft - Hauptmieter macht mit Untermieter Mietvertrag
Eine Wohngemeinschaft kann in der Weise organisiert werden, dass eine Person als Hauptmieter auftritt und die weiteren Mitglieder als Untermieter:
Vertragspartner des Untermieters ist der Hauptmieter
Gründung einer Wohngemeinschaft - Genehmigung des Vermieters muss vorliegen
Die Untervermietung muss in diesem Fall ausdrücklich im Hauptmietvertrag gestattet sein, da das Gesetz grundsätzlich eine Nutzungsüberlassung an Dritte verbietet.
Wohngemeinschaft bilden - Erlaubnis zur Untervermietung im Mietvertrag regeln
- Man sollte man die Berechtigung zur Untervermietung im Mietvertrag regeln, wenn von vorneherein die Gründung einer Wohngemeinschaft vorgesehen ist.
Die Ratgeber können Sie überall kaufen, wo es eBooks gibt, z.B. bei
Gründung einer Wohngemeinschaft während eines laufenden Mietvertrages durch Mieter
- Wird die Gründung einer Wohngemeinschaft während eines laufenden Mietvertrags beabsichtigt, dann muss der Vermieter hierfür die Erlaubnis erteilen. Der Wunsch nach einem Zusammenleben begründet ein berechtigtes Interesse:
Erlaubnis Untervermietung - berechtigtes Interesse ist Voraussetzung
Untervermietung – Hat der Mieter Anspruch auf eine generelle Erlaubnis?
Problematisch ist, dass der Hauptmieter für die gesamte Miete haftet - auch für die vermeintlich seine Mitbewohner treffenden Teile der Miete.
Hauptmieter kündigt Mietvertrag der Wohnung - Auflösung der Wohngemeinschaft
Zum anderen wird die Sache, wenn der Hauptmieter mit Untermietern eine WG bildet problematisch, wenn der Hauptmieter das Mietverhältnis kündigt - dann stehen alle anderen WG-Mitglieder ungesichert da. Von dieser Gestaltung für die Bildung ist eher abzuraten insbesondere bei größeren WG's.
- Bei längerer Abwesenheit des Hauptmieters sollte gesichert sein, dass die Miete laufend bezahlt wird, und dass ein zuverlässiger Untermieter / WG-Mitglied die schriftliche Vollmacht erhält, den Hauptmieter (mit Ausnahme der Kündigung des Mietvertrags) zu vertreten.
Wegen anderer Modelle, eine Wohngemeinschaft zu gründen, schauen Sie bitte auf die Seite:
Mietvertrag Wohngemeinschaft - Wie Wohngemeinschaft gründen?
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