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Wohngemeinschaft - Mitglieder gründen eine Gesellschaft - GbR
Eine Wohngemeinschaft kann auch in der Weise gegründet werden, dass der Mietvertrag vom Vermieter mit einer Gesellschaft abgeschlossen wird, die aus den Mitgliedern der geplanten Wohngemeinschaft besteht.
Gründung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts für Bildung einer Wohngemeinschaft
Mehrere Personen können eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR, BGB-Gesellschaft) bilden, was ohne Formaufwand allein dadurch geschieht, dass sie sich zu einem gemeinsamen Zweck - hier: gemeinsam zu wohnen - zusammentun.
Gesellschaft bürgerlichen Rechts als Modell für eine Wohngemeinschaft
Der Mietvertrag wird dann mit dieser Gesellschaft geschlossen, z.B.
"mit der Wohngemeinschaft bestehend aus...",
dann folgen die Namen der Gründungsmitglieder.
GbR als Wohngemeinschaft - Austausch von Mitgliedern
Der Vorteil hierbei ist, dass die Gesellschafter dieser GbR grundsätzlich ohne Mitwirkung des Vermieters ausgetauscht werden könnten.
- Vermieter werden sich jedoch selten auf diese gesellschaftsrechtliche Lösung einlassen.
Wegen anderer Modelle, eine Wohngemeinschaft zu gründen, schauen Sie bitte hier:
Mietvertrag Wohngemeinschaft - Wie Wohngemeinschaft gründen?
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