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Vermietung Wohnung an Wohngemeinschaft - Regelung Mietvertrag

Es kommt vor, dass ein Vermieter die Wohnung ausdrücklich an eine Wohngemeinschaft vermietet. Das steht dann auch im Mietvertrag, oder es bestehen klare Anhaltspunkte, dass die Vermietung an eine WG dem Vermieter eindeutig klar und von beiden Vertragsparteien beabsichtigt war.

Wohngemeinschaft - wechselnde Bewohner, neue WG-Mitglieder ziehen ein

Wurde bei der Vermietung an eine Wohngemeinschaft nicht klar vereinbart, dass die ursprüngliche Gruppe ohne besondere Erlaubnis einzelne Mitglieder der Wohngemeinschaft austauschen darf, dann kann das sehr schwierig werden.
BGH: Kein Anspruch auf Zustimmung zur Auswechslung von WG-Mitglied

Ist im Vertrag das Recht vereinbart, Mitglieder auszutauschen, oder ist der Vermieter mit dem Austausch eines Mieters einverstanden, dann können Wechsel auch mehrfach geschehen; es ist dann sogar möglich, dass am Ende keines der ursprünglichen Mitglieder der Wohngemeinschaft mehr in der Wohnung wohnt.

Änderungen bei den Mitgliedern einer Wohngemeinschaft - Mitteilung an Vermieter

Steht im Mietvertrag eine Regelung, dass die Wohngemeinschaft Änderungen, Wechsel bei den Bewohnern (also wer jeweils Mitglied der Wohngemeinschaft ist bzw. sein soll) dem Vermieter mitteilen muss, so sollte man sich daran halten.

Weitere Einzelheiten:
Wohngemeinschaft - Mitglieder auswechseln, austauschen

Vertragsbeendigung - Mietvertrag für Wohngemeinschaft soll beendet, gekündigt werden

Bei der Auflösung der Wohngemeinschaft und der Beendigung des Mietvertrages ist zu beachten, dass die Wohngemeinschaft gemeinschaftlich handeln muss: 
Wohngemeinschaft auflösen - Mietvertrag beenden, kündigen

Vermieter spricht Kündigung des Mietvertrags für eine Wohngemeinschaft aus

Auch der Vermieter muss sich bei einer etwaigen Kündigung des Mietvertrags daran orientieren: 
Kündigung des Vermieters muss alle Mieter erreichen, allen Mietern zugehen 

Hinweis


Im Einzelnen sind die rechtlichen Fragen umstritten - es kommt sehr genau auf die Umstände des Einzelfalles an. Rechtsberatung in Anspruch nehmen!



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