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Vermietung Wohnung an Wohngemeinschaft - Regelung Mietvertrag
Es kommt vor, dass ein Vermieter die Wohnung ausdrücklich an eine Wohngemeinschaft vermietet, was dann auch im Mietvertrag steht, oder es bestehen klare Anhaltspunkte, dass die Vermietung an eine WG dem Vermieter eindeutig klar und von beiden Seiten beabsichtigt war.
Wohngemeinschaft - wechselnde Bewohner, neue WG-Mitglieder ziehen ein
Wurde die Vermietung an eine Wohngemeinschaft klar vereinbart, dann geht die Rechtsprechung meist davon aus, dass die ursprüngliche Gruppe aus mehreren Personen ohne besondere Erlaubnis einzelne Mitglieder der Wohngemeinschaft austauschen darf.
Wechsel können auch mehrfach geschehen.
Es ist möglich, dass am Ende keines der ursprünglichen Mitglieder der Wohngemeinschaft mehr in der Wohnung wohnt.
Änderungen bei den Mitgliedern einer Wohngemeinschaft - Mitteilung an Vermieter
- Meist findet sich im Mietvertrag eine Regelung, dass die Wohngemeinschaft Änderungen bei den Bewohnern (also wer jeweils Mitglied der Wohngemeinschaft ist bzw. sein soll) dem Vermieter mitteilen muss.
Weitere Einzelheiten:
Wohngemeinschaft - Mitglieder auswechseln, austauschen
Vertragsbeendigung - Mietvertrag für Wohngemeinschaft soll beendet, gekündigt werden
Auch bei der Beendigung des Mietvertrages ist zu beachten, dass die Wohngemeinschaft gemeinschaftlich handeln muss:
Wohngemeinschaft auflösen - Mietvertrag beenden, kündigen.
Vermieter spricht Kündigung des Mietvertrags für eine Wohngemeinschaft aus
Auch der Vermieter muss sich bei einer etwaigen Kündigung des Mietvertrags daran orientieren:
Kündigung des Vermieters muss alle Mieter erreichen, ihnen zugehen
Im Einzelnen sind die rechtlichen Fragen umstritten - es kommt sehr genau auf die Umstände des Einzelfalles an. Rechtsberatung in Anspruch nehmen!
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